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Alkoholfreie Getränke – Infos & Wissenswertes

Alkoholfreie Getränke.
Schorle mit Strohhalm.

An heißen Sommertagen oder nach einer Runde Sport ist der Durst besonders groß. Dann greifen wir zu alkoholfreien Getränken wie erfrischendem sprudelnden Wasser oder auch zu leckeren Limonaden. Zum Frühstück ist der Orangensaft beliebt und auf Kindergeburtstagen darf die Apfelsaftschorle nicht fehlen. Ohne alkoholfreie Getränke und die mit ihnen zugeführte Flüssigkeit kann der Körper einfach nicht funktionieren. Deshalb ist es wichtig, jeden Tag mindestens zwei Liter zu trinken. Hier erfährst du, welche alkoholfreien Getränke es gibt und worin sie sich unterscheiden.

Saft

Wer an einen Saft denkt, der denkt meist an frischgepresste Säfte, die rein aus der entsprechenden Frucht stammen. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede. Schaut man genauer auf das Etikett, liest man häufig die Begriffe Nektar oder Fruchtsaft-Getränke. Diesen sind Zusatzstoffe beigemischt. Reiner Saft ohne Zusätze wird als Fruchtsaft bezeichnet und ist das hochwertigste Produkt im Reich der Säfte.

Saftherstellung

Obst- sowie Gemüsesäfte werden bereits seit tausenden Jahren zubereitet. Manch einer erinnert sich noch an die Großeltern, die überschüssiges Obst oder Gemüse als Saft konserviert haben. Auch heute verarbeiten viele die Apfelernte aus dem eigenen Garten zu Apfelsaft. Dafür wird das Obst in der Regel in Mostereien gebracht, die die Früchte reinigen, zermahlen, pressen und filtern. Der entstandene Fruchtsaft wird anschließend schonend pasteurisiert – also erhitzt –, um haltbarer zu sein.

Um naturbelassene Fruchtsäfte zu genießen, bedarf es aber nicht zwingend einer eigenen Obstwiese. In der heutigen industriellen Saftherstellung werden Obst und Gemüse schonend zu Fruchtsäften verarbeitet, sodass ihre gesunden Inhaltsstoffe größtenteils erhalten bleiben.

Da die Früchte für die industriell hergestellten Säfte nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus europäischen Nachbarländern oder Übersee stammen, werden sie häufig durch Kälte haltbar gemacht. Erntefrisches Obst und Gemüse kommt ebenfalls zum Einsatz. Wie auch in der Mosterei werden im industriellen Bereich die Früchte gereinigt und gepresst. Kerne, Schalen, Zellwände und unverdauliche Ballaststoffe werden dabei vom Saft getrennt.

Übrig bleibt der Fruchtsaft, der fruchtfleischhaltig, naturtrüb oder klar verkauft wird. Die trüben Säfte enthalten zusätzlich zu den löslichen Inhaltsstoffen auch unlösliche Bestandteile der Frucht, welche die Flüssigkeit trüben. Klare Säfte enthalten nur lösliche Stoffe. In den löslichen Bestandteilen sind Kohlenhydrate in Form von Zucker am stärksten vertreten. Sie machen meist 8 bis 13 % des Fruchtsafts – teilweise sogar mehr – aus. Zusätzlicher Zucker darf Fruchtsäften jedoch nicht beigefügt werden. Grundsätzlich ist es gesetzlich auch nicht erlaubt, Gemüse- oder Fruchtsäften chemische Konservierungsstoffe beizufügen. Die Haltbarmachung bei Fruchtsäften darf ausschließlich über das Pasteurisieren erfolgen.

Vitamin C

Fruchtsäfte schmecken nicht nur gut, sie sind natürlich auch gesund. Vor allem Vitamin C – also Ascorbinsäure – ist meist in höheren Mengen vertreten. Wird auf einem Fruchtsaft-Etikett eindeutig auf den hohen Vitamin C-Gehalt hingewiesen, müssen pro Liter 300 mg Ascorbinsäure enthalten sein. Das enthaltene Vitamin C darf zudem ausschließlich aus den verarbeiteten Früchten stammen. Teilweise wird auch nur sehr vage mit einem hohen Vitamin C-Gehalt geworben, wenn etwa die Rede von „Vitamin C-haltig“ ist. In diesem Fall muss der Fruchtsaft lediglich 200 mg Ascorbinsäure aus der verwendeten Frucht enthalten.

Saft-Definitionen

Säfte kommen in allen Geschmacksrichtungen und Variationen daher. Es gibt beispielsweise ganz klassisch den klaren oder naturtrüben Apfelsaft oder den Orangensaft mit Fruchtfleisch, aber auch dickflüssigen Bananen- sowie Aprikosensaft oder säurehaltigen Johannisbeersaft. Nicht alle Säfte werden als reine Fruchtsäfte angeboten. Bananensaft ist hierfür zu dickflüssig, während Johannisbeersaft zu sauer ist. Ihnen werden also Zusatzstoffe beigesetzt, um sie genussfertig anbieten zu können.

Fruchtsaft

Wird ein Saft als Fruchtsaft bezeichnet, handelt es sich stets um einen reinen, unverdünnten Saft, der ausschließlich aus gepresstem Obst beziehungsweise Gemüse besteht. Weder Zucker noch Farb- oder Konservierungsstoffe dürfen ihm beigemischt werden. Zucker darf nur besonders sauren Fruchtsäften hinzugefügt werden. Der Zuckergehalt darf hier aber lediglich mit 15 g pro Liter ausgeglichen werden. Fruchtsäfte, die zum Teil oder vollständig aus Konzentraten hergestellt werden, dürfen ebenfalls keine Zusätze enthalten. Eine Ausnahmeregelung gilt für Diät-Fruchtsäfte. Bei diesen wird der Zucker durch Süßstoff ausgetauscht, damit der Saft auch für Diabetiker geeignet ist.

Orangensaft.

Bei Fruchtsaft-Konzentrat handelt es sich ebenfalls um einen Fruchtsaft, welcher jedoch durch Wasserentzug haltbarer gemacht wird. Dadurch verringert sich auch die Menge des Saftes, wodurch er platzsparend und kostengünstiger gelagert und transportiert werden kann. Durch diese Art von Haltbarmachung entsteht zudem ein weiterer Vorteil: Fruchtsaft-Konzentrate sind das ganze Jahr über mit einer gleichbleibend hohen Qualität verfügbar.

Auch wenn Apfel- sowie Orangensaft in heimischen Kühlschränken häufige Vertreter ihrer Art sind, gibt es eine ganze Palette an verschiedenen Fruchtsäften. Maracujasaft erfreut sich beispielsweise immer größerer Beliebtheit. In seinem Ursprungsland werden ihm nach der Pressung 50 bis 80 % seines Fruchtwassers entzogen. Das Konzentrat wird im Anschluss eingefroren und kann weitertransportiert werden. Am Zielort wird dem Maracuja-Konzentrat dann wieder die entzogene Menge Wasser hinzugefügt und es entsteht Fruchtsaft.

Fruchtnektar

Bei Fruchtnektar handelt es sich um eine Mischung aus dem gepressten Fruchtsaft, Fruchtmark sowie Wasser und Zucker. Konservierungsstoffe und chemische Zusätze sind auch hier untersagt. Beim Fruchtnektar wird ein Mindestfruchtgehalt von circa 25 bis 50 % oder mehr vorgeschrieben, abhängig von der jeweiligen Fruchtart. Die Anteile der Frucht müssen zudem auf dem Etikett deklariert werden.

Fruchtnektare werden in zwei Gruppen unterschieden:

  • Nektare, die ungesüßt und unverwässert aufgrund ihres Säuregehalts nicht genießbar wären, wie zum Beispiel Sauerkisch- oder Schwarzer-Johannisbeer-Nektar. Ihr Fruchtsaftanteil liegt zwischen 25 und 35 % bei Johannisbeeren, bei Sauerkirschen sowie Quitten bei 50 %.
  • Nektare, deren Fruchtsaft auch pur genossen werden kann, wie beispielsweise der Saft aus Orangen, Äpfeln oder Birnen. Hier liegt der Fruchtsaftanteil bei mindestens 40 bis 50 %.

Fruchtsaft-Getränke

Neben Fruchtsäften und Nektaren, die keine chemischen Zusatzstoffe enthalten dürfen, gibt es auch noch Fruchtsaft-Getränke. Diesen dürfen neben dem Fruchtsaft auch Wasser, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmarkt sowie Fruchtmarkkonzentrat enthalten. Zusätzlich dürfen ihnen Konservierungs- und Farbstoffe oder auch Aromen beigefügt werden. Fruchtsaft-Getränke enthalten in der Regel weniger Fruchtsaft als Nektare.

Getränke aus Zitrusfrüchten enthalten meist 6 % Saft, Kernobst-Getränke 30 % und andere Säfte mindestens 10 %. Auch hier ist eine genaue Deklaration des Saft-Anteils auf dem Etikett vorgeschrieben.

Gemüse-Getränke

Gemüsesäfte freuen sich immer größerer Beliebtheit. Auch hier gibt es verschiedene Qualitätsstufen. Dabei ist jeweils der Gehalt an Gemüse, Gemüsemark oder Gemüsekonzentrat ausschlaggebend. Am häufigsten werden Gemüsesäfte aus Tomaten, Rote Bete, Sauerkraut oder Möhren getrunken.

Wie auch beim Fruchtsaft sind Gemüsesäfte unverdünnt. Allerdings sind die Regelungen etwas weniger streng als beim Fruchtsaft. Unter Angabe ist hier die Beimengung von Konzentraten aus Mark oder Saft gestattet. Auch Aromen, Wasser sowie Zusatzstoffe dürfen beigemengt werden, sofern diese lediglich der Geschmacksabrundung dienen.

Ebenfalls beliebt sind Gemüsesaft-Cocktails. Hierbei werden unterschiedliche Gemüsesäfte gemischt. Auch der Gemüsetrunk wird gerne genossen. Dabei wird dem Gemüsesaft Wasser beigemischt. Der Anteil an Gemüse muss jedoch mindestens 40 %, bei Rhabarber mindestens 25 % betragen. Auch Konzentrate und Zutaten wie Kräuter oder Salz dürfen beigemengt werden.

Wasser

Die beste Art, seinen Durst zu löschen, ist immer noch das Trinken von Wasser. Das klingt vielleicht unspektakulär, aber Wasser ist nicht gleich Wasser. Die Zusammensetzung der Mineralstoffe im Wasser unterscheiden sich je nach Sorte. Dabei wird zwischen natürlichem Mineralwasser, Heilwasser, Tafelwasser und Quellwasser unterschieden.

Mineralwasser

Deutschlandweit beziehen wir unser natürliches Mineralwasser aus über 400 Quellen. So unterschiedlich die Gesteinsschichten sind, durch die das Wasser jeweils fließt, so unterschiedlich ist auch der Geschmack des Endprodukts. Durch das Fließen durch die verschiedenen Gesteinsschichten wird das Wasser gefiltert und gereinigt. Gleichzeitig nimmt es wichtige Inhaltsstoffe wie Spurenelemente, Kohlensäure und Mineralstoffe auf.

Die unterirdischen Quellen, aus denen das Wasser stammt, müssen genehmigt werden. Bevor das Wasser in Flaschen abgefüllt werden darf, wird es genau überprüft. Dabei gibt es Vorschriften, wie es gewonnen, abgefüllt und verpackt wird. Das ist deshalb wichtig, da natürliches Mineralwasser ernährungsphysiologisch wirksame Eigenschaften besitzen muss. Neben Kohlensäure darf dem natürlichen Mineralwasser nichts zugesetzt werden. Lediglich Eisen sowie Schwefel dürfen aus Geschmacks- und Bekömmlichkeitsgründen entzogen werden.

Sämtliche Änderungen des ursprünglichen Mineralwassers müssen auf dem Etikett deklariert werden. Was bedeuten also die einzelnen Begriffe auf dem Etikett?

  • Entschwefelt: Enthält Mineralwasser einen hohen Schwefelanteil, muss ihm dieser entzogen werden. Andernfalls würde es geschmacklich und auch geruchlich ungenießbar sein.
  • Enteisent: Manches Wasser weist eine rotbraune Färbung auf. In diesem Fall ist es stark eisenhaltig. Das Eisen wird dem Wasser dann entzogen, was anschließend an der klaren Flüssigkeit erkennbar ist.
  • Kohlensäure entzogen: Wasser enthält von Natur aus Kohlensäure. Bei manchen Wasser-Sorten wird diese ganz oder teilweise entzogen. Es gibt aber auch Wasser, das bereits von Natur aus kaum Kohlensäure enthält.
  • Mit Kohlensäure versetzt: Zwar nimmt das Wasser während der Filterung durch die Gesteine Kohlensäure auf, diese geht bei der Gewinnung des Wassers teilweise aber auch wieder verloren. Damit das Mineralwasser wieder sprudelt und auch erfrischender schmeckt, wird es mit Kohlensäure versetzt. Um die Kohlensäure hinzuzufügen, gibt es verschiedene Methoden. Entweder wird die entwichene natürliche Kohlensäure in gleicher Menge aus demselben Quellvorkommen zugefügt („Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“). Oder dem Mineralwasser wird Kohlensäure aus derselben Wasserquelle hinzugefügt, dieses Mal jedoch mehr als es vor der Gewinnung enthielt („Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“). Bei der dritten Methode wird das Wasser mit Kohlensäure versetzt, die nicht aus derselben Quelle wie das Wasser selbst stammt („Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“).
  • Säuerling: Beträgt der natürliche Kohlensäuregehalt über 250 mg pro Liter, wird das Mineralwasser als Säuerling oder Sauerbrunnen bezeichnet. Der Gehalt ist recht hoch, weshalb das Wasser einen entsprechend frisch-säuerlichen Geschmack aufweist.
  • Sprudel: Manche Säuerlinge sprudeln unter ihrem natürlichen Druck ihre Kohlensäure aus der Quelle. Dieses Wasser wird Sprudel genannt. Wird dem Mineralwasser zusätzlich Kohlendioxid beigefügt, darf es ebenfalls als Sprudel bezeichnet werden.
  • Fluoridhaltig: Enthält das Wasser über 1,0 mg Fluorid pro Liter, muss es als fluoridhaltig deklariert werden.
  • Chloridhaltig: Chlorid wird mit dem Kürzel Cl bezeichnet. Sind im Mineralwasser mehr als 200 mg Chloridpro Liter enthalten, wird es als chloridhaltig bezeichnet. In der Regel tritt es in Verbindung mit Natrium als Natriumchlorid auf.
  • Geeignet für natriumarme Ernährung: Natrium ist unter anderem für die Regelung des Wasserhaushalts wichtig. Manche Menschen müssen sich krankheitsbedingt aber natriumarm ernähren, weshalb auch der Natriumgehalt im Wasser berücksichtigt werden muss. In diesem Fall gibt es für eine natriumarme Ernährung geeignetes Wasser, welches weniger als 20 mg Natrium pro Liter enthalten muss.
  • Sulfathaltig: Sind in einem Liter Mineralwasser mehr als 200 mg Sulfat – eine Schwefelverbindung – enthalten, muss das Wasser als sulfathaltig deklariert werden.
  • Bicarbonathaltig: Mineralwasser mit mehr als 600 mg Hydrogencarbonat pro Liter werden als bicarbonathaltig bezeichnet.

Damit Endverbraucher wissen, was in ihrem Mineralwasser enthalten ist, müssen Mineraliengehalt und Co. auf dem Etikett vermerkt werden. Wann Mineralwasser als natürliches Mineralwasser bezeichnet werden darf, legt die Mineralwasser- und Tafelwasser-Verordnung fest. Die Einhaltung dieser Verordnung garantiert die natürliche Reinheit und den wertvollen Mineraliengehalt des Wassers.

Das Etikett muss außerdem Auskunft unter anderem über die Herkunft der Kohlensäure geben. Mineralwasser, die einen Kohlensäuregehalt unter 4 mg pro Liter haben, erhalten je nach Menge der Kohlensäure die Bezeichnungen Stilles Wasser, Stille Quelle oder Medium. Das Institut, das die amtlich anerkannten Wasseranalysen durchgeführt hat, sowie das Analysedatum finden sich ebenfalls auf dem Etikett wieder. Häufig erscheint das Datum veraltet. Das Analysedatum besagt jedoch nicht, dass die Analyse veraltet ist, sondern dass die natürliche Zusammensetzung des Mineralwassers seit dem Datum unverändert ist. Eine Kontrolle findet trotzdem regelmäßig statt. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist der Vermerk des Mindesthaltbarkeitsdatums auf dem Etikett.

Heilwasser

Wie der Name bereits sagt, wird Heilwässern aufgrund ihrer mineralischen Zusammensetzung eine heilende Wirkung zugesprochen. Aus diesem Grund gilt für sie das Arzneimittelgesetz. Heilwasser muss vom Bundesgesundheitsamt als Arzneimittel zugelassen werden. Sie fallen unter frei verkäufliche Arzneimittel. Die wichtigsten Inhaltsstoffe des Heilwassers müssen auf dem Etikett vermerkt sein, ebenso wie Gegenanzeigen, Anwendungsgebiete und eine Dosierungsanleitung.

Tafelwasser

Tafelwasser wird aus Trinkwasser oder natürlichem Mineralwasser hergestellt. Zusätzlich können Meerwasser, Natriumchlorid und Natursole – also salzreiches Wasser – hinzugefügt werden. Weist ein Tafelwasser einen Natronwert von mindestens 570 mg pro Liter auf und enthält es Kohlensäure, darf es als Sodawasser bezeichnet werden. Soda wird zum Beispiel zum Mischen von Longdrinks oder Whisky verwendet.

Quellwasser

Quellwasser muss ebenso wie natürliches Mineralwasser unterirdischer Herkunft sein. Es darf aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gemischt werden. Im Gegensatz zum natürlichen Mineralwasser bedarf es jedoch keiner amtlichen Anerkennung. Quellwasser darf zudem auch enteisent oder entschwefelt sowie mit Kohlensäure versetzt werden. Hinweise auf dem Etikett zur geografischen Herkunft ebenso wie Bezeichnungen wie Sprudel, Bronn, Brunnen oder Quelle sind nicht zugelassen.

Sauerstoff-Mineralwasser

Viele Tafel- und Mineralwässer sind mit Sauerstoff angereichert. Das bedeutet, zu ihrem natürlichen Sauerstoffgehalt wird unter hohem Druck noch mehr Sauerstoff hinzugefügt. Sobald eine Flasche Sauerstoff-Mineralwasser geöffnet wird, entweicht der Sauerstoff schnell wieder. Das Wasser darf demnach nicht zu lange stehen gelassen werden. Zudem empfehlen Hersteller, das Wasser in kleinen Schlucken zu trinken, um den zusätzlichen Sauerstoff direkt dem Magen-Darm-Trakt zuzuführen. Auf diese Weise wird laut den Herstellern das Immunsystem gestärkt, der Stoffwechsel gefördert sowie das Allgemeinbefinden gesteigert. Täglich sollen so 1 bis 1,5 Liter Sauerstoff-Wasser getrunken werden. Die positive Wirkung des mit sauerstoffangereichertem Wasser ist wissenschaftlich jedoch nicht belegt.

Mineralwasser mit Geschmack

Ein weiteres alkoholfreies Getränk, das meist eine gesündere Alternative zu Limonaden darstellt, ist mit Geschmack versetztes Mineralwasser. Häufig werden dem Wasser Kräuteressenzen wie beispielsweise Lindenblüte, Ginseng, Minze oder Zitronengras beigefügt. Aber auch Grapefruit, Zitrone oder Birne sind beliebte Geschmacksrichtungen.

Limonaden

Die süße Variante der alkoholfreien Erfrischungsgetränke ist die Limonade. Der Name entstand aus dem Begriff Limone. Historisch gesehen steckt hinter der Limonade lediglich Zitronensaft mit Wasser und Zucker. Mittlerweile ist Limonade geschmacklich jedoch sehr vielfältig. Das Getränk darf aber weiterhin ausschließlich natürliche Bestandteile beinhalten.

Limonaden bestehen aus Fruchtsäften, Fruchtmark oder Konzentraten sowie natürlichen Aromastoffen, Zucker, Genusssäuren und Wasser. Doch nicht jedes geschmackvolle Erfrischungsgetränk darf als Limonade bezeichnet werden. Hier gilt nämlich: Es müssen mindestens 7 % Zucker im Getränk vorhanden sein, beispielsweise in Form von Fruchtzucker.

Tonicwater & Bitter-Lemon

Tonicwater zählt zu den klaren Limonaden mit Zitrusauszügen. Es darf maximal 85 mg Chinin pro Liter enthalten. Das Chinin ist für den bitteren Geschmack des Tonic Waters verantwortlich. Auf den Chiningehalt muss zudem auf dem Etikett hingewiesen werden.

Bitter-Getränke wie Bitter-Lemon oder Bitter-Orange sind Limonaden. Sie werden mit Fruchtauszügen hergestellt, denen ebenfalls ein Bitter-Aroma beigefügt wird. Meistens stammt dieses Aroma wie bei Tonicwater von einem Chinin-Zusatz.

Koffeinhaltige Limonaden

Koffeinhaltige Limonaden.

Das Koffein in koffeinhaltigen Limonaden stammt in der Regel von der Kola-Nuss. Neben weiteren Frucht- oder Pflanzenauszügen enthalten diese Limonaden 65 bis maximal 250 mg Koffein pro Liter. Ab einer Menge von 150 mg Koffein pro Liter muss ein Hinweis auf dem Etikett des Getränks angebracht werden, dass es sich um ein Getränk mit erhöhtem Koffeingehalt handelt. Zuckercouleur, eine schwarze Lebensmittelfarbe, sorgt für die bräunliche Farbe der Getränke.

Energydrinks

Vor allem bei jungen Leuten steigt die Beliebtheit von Energydrinks immer mehr. Kein Wunder also, dass die Auswahl stets größer wird. Die Brause enthält Wasser, Zucker oder Süßstoffe, Geschmacksverstärker, Mineral- und Aromastoffe sowie teilweise Vitamine. Zudem werden ihnen große Mengen Koffein beigefügt. Auch hier muss ab einem Koffeingehalt von 150 mg pro Liter ein Hinweis bezüglich eines erhöhten Koffeingehalts angegeben werden. Energydrinks dürfen laut Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung maximal 320 mg Koffein pro Liter enthalten. Zudem werden häufig Stoffe beigefügt, die umstritten sind. Dazu zählen unter anderem Taurin, Glucuronolacton und Inosit, deren Höchstmengen ebenfalls in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung geregelt sind. Die aufputschende Wirkung wird der hohen Dosierung der genannten Stoffe zugeschrieben. Bei übermäßigem Konsum kann es deshalb beispielsweise zu Herzrasen und Schwindel kommen. Den Energiedrinks zugefügte Farbstoffe wie E 104 (Chinolingelb) oder E 122 (Azorubin) sind außerdem bedenklich für Allergiker.

Brausen

Werden einem alkoholfreien Erfrischungsgetränk künstlich hergestellte Farb- oder Aromastoffe beigefügt, wird das Getränk als Brause bezeichnet. Früchte oder Pflanzenteile dürfen auf dem Etikett nicht abgebildet werden.

Diätische Erfrischungsgetränke

Die Diätverordnung schreibt vor, welche Süßungsmittel in diätischen Erfrischungsgetränken verwendet werden dürfen. Unter die zugelassenen Stoffe fallen zum Beispiel Saccharin, Cyclamat oder Fruktose. Diätische Getränke eignen sich vor allem für Diabetiker und Menschen mit Übergewicht.

Light-Erfrischungsgetränke

Werden Limonaden, Fruchtsaftgetränke, Fruchtnektar und Brausen kalorienreduziert, fallen sie unter die Kategorie der Light-Erfrischungsgetränke. Die Kalorienreduktion erfolgt durch das teilweise oder vollständige Ersetzen des Zuckers durch Süßstoffe.

Eistee

Auf der Basis von Wasser und Tee-Extrakt wird Eistee hergestellt. Dazu kommen Zucker sowie Zitronensäure und verschiedene Fruchtaromen. Eistee wird auch mit Fruchtsäften wie beispielsweise Pfirsichsaft oder Soda angereichert.

Isotonische & Elektrolyt-Getränke

Vor allem bei Sportlern sind isotonische und Elektrolyt-Getränke beliebt. Mit ihren zusätzlichen Mineralstoffen sollen sie als Ausgleich für Wasser- und Mineralstoffverluste während des Sports dienen. Die Getränke enthalten zudem Zucker oder Süßstoffe, geschmacksgebende Zutaten, Vitamine sowie Kohlendioxid. Für Kleinkinder sind isotonische und Elektrolyt-Getränke allerdings nicht geeignet.

Alkoholfreie Braugetränke

Wer auf eine gesündere alkoholfreie Erfrischung mit Geschmack als Limonaden setzen will, der ist mit fermentierten Bio-Erfrischungsgetränken gut bedient. Dabei handelt es sich um Getränke, die durch Fermentation, also Vergärung, nach dem Brauprinzip biologisch hergestellt werden. Bei der Fermentation von Wasser und Malz entsteht bei hier kein Alkohol, sondern Gluconsäure. Diese reagiert mit den Mineralien, die im Wasser enthalten sind. Sein Aroma erhält die Bio-Limonade durch Säfte sowie Essenzen aus Früchten und Kräutern.

Fassbrausen sind beliebte alkoholfreie Braugetränke. Anfänglich handelte es sich dabei um Limonaden mit Kräuter- oder auch Fruchtauszügen sowie Malzextrakt. Da der Begriff Fassbrause jedoch nicht geschützt ist, stecken dahinter verschiedene Getränke. Brauereien betiteln unter anderem auch Biermischgetränke oder alkoholfreies Bier als Fassbrause. Allerdings stecken in alkoholfreiem Bier immer noch bis zu 0,5 % Alkohol, weshalb die Fassbrause nicht immer ein vollständig alkoholfreies Getränk ist. Handelt es sich also um Limonaden mit Kräuter- oder Fruchtauszügen, kann die Fassbrause ohne Bedenken getrunken werden.

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