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Hinweise auf das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

(Stand: 14.05.2019)

1.1 Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten

Wir weisen darauf hin, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht in den Hausmüll gehören. Du darfst deine Altgeräte daher nur einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen!

Zur Verbesserung der Mülltrennung sieht das ElektroG daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen:

Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und umschreibt die eben dargestellt getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

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1.2 Pflicht zur Trennung von Batterien und Altakkumulatoren

Vor der Entsorgung deines Elektroaltgeräts hast du Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

1.3 Löschung persönlicher Daten

Wenn du ein Elektroaltgerät zurückgibst, auf dem personenbezogene Daten gespeichert sein können, bist du im Hinblick auf das Löschen dieser personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.

1.4 Rückgabemöglichkeit

Wir sind verpflichtet, nach Maßgabe des ElektroG, Altgeräte anzunehmen oder entsprechende Sammelstellen zur Rückgabe der Elektronikaltgeräte für private Haushalte einzurichten.

Wir nehmen daher folgende Geräte zurück:

  • Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm, ohne den Kauf eines neuen Produktes.
  • Größere Altgeräte, wenn du bei uns ein gleichartiges Gerät erwirbst (Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt).

Wir arbeiten zusammen mit dem Dienstleiser Interseroh Dienstleistungs GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln. Die von Interseroh bereitgestellten Rücknahmestellen findest du hier.

Die Abgabe der Altgeräte erfolgt kostenlos.

Geht aufgrund einer Verunreinigung des Altgeräts eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen aus, so kann die Annahme verweigert werden. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für beschädigte Altgeräte.

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