Hinweise auf das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
(Stand: 21.08.2023)
Entsorgung
Führen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer dem Recycling zu. So ermöglichen Sie eine nachhaltige Wiederverwendung stofflicher Ressourcen. Durch eine getrennte Sammlung und anschließende Verwertung von Elektrogeräten, Batterien und Akkumulatoren werden negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit verringert. Bitte tragen Sie dazu bei, unnötige Abfälle zu vermeiden, indem Sie z.B. Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien bevorzugen und Batterien oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht achtlos im öffentlichen Raum liegenlassen. Informationen zur verantwortungsvollen Entsorgung erhalten Sie bei Ihren örtlichen Entsorgungsbetrieben.
Das Symbol bedeutet, dass dieses Produkt nicht zusammen mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgt werden darf.
Bedienen Sie sich zur Rückgabe Ihres Altgeräts (Kantenlänge bis zu 25 cm) bitte der Rückgabe- und Sammelsysteme oder wenden Sie sich an eine entsprechende Verkaufsstelle. Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Kleine Elektroaltgeräte (Kantenlänge bis zu 25 cm max. 3 Stück) können bei Händlern mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mind. 400 m² oder
Lebensmittelhändlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m², die zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, unentgeltlich zurückgegeben werden.
Größere Altgeräte können beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei einem entsprechenden Händler kostenfrei zurückgegeben werden.
Entnehmen Sie vor der Entsorgung des Produkts sämtliche Batterien und Akkus sowie alle Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können und entsorgen Sie diese fachgerecht getrennt zum Produkt. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Löschung personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Produkt selbst verantwortlich sind.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Lithiumbatterien und Akkupacks aller Systeme sind nur im entladenen Zustand bei den Rücknahmestellen abzugeben. Diese Batterien sind immer durch Abkleben der Pole vor Kurzschlüssen zu sichern.
Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen entnehmen Sie bitte bei Ihren Stadt- oder Kommunalverwaltungen.
Achtung: Diese Hinweise gelten nur für Deutschland!
Andere Länder können abweichende Regelungen haben.