E150d ist ein Zuckerkulör (auch Zuckercouleur genannt). Konkret steht die E-Nummer 150d für die Unterart mit dem Namen Ammoniumsulfit-Zuckerkulör. Dahinter verbirgt sich ein Lebensmittelfarbstoff mit tiefbrauner bis schwarzer Färbung. Ammoniumsulfit bezeichnet hier den Reaktionsbeschleuniger, der dem Zucker bei der Herstellung hinzugefügt wird. Das Wort Zuckerkulör leitet sich von Zucker – dem Ausgangsstoff – und Kulör für Farbe ab.
Neben E150d gibt es noch weitere Zuckerkulöre, die sich durch ihren Reaktionsbeschleuniger unterscheiden:
Name | E-Nummer | Verwendung |
Einfacher Zuckerkulör | E150a | Spirituosen mit hohem Alkoholgehalt |
Sulfitlaugen-Zuckerkulör | E150b | Wurstwaren, Essig, weniger stark alkoholhaltige Getränke |
Ammoniak-Zuckerkulör | E150c | saure Lebensmittel, Bier und andere Spirituosen |
Verbraucher orientieren sich beim Einkauf an bestimmten Farbpräferenzen, die sie gewohnt sind. Anhand der Optik eines Lebensmittels bewerten sie (häufig unbewusst) den Geschmack, die Qualität und die Frische eines Produkts. Beispielsweise erwarten wir, dass ein gutes Vollkornbrot dunkelbraun erscheint – dunkle Backwaren verbinden viele mit mehr Vitalstoffen und einem kräftigen, gesunden Korn. Das Mehl allein kann dem Brot seinen gewünschten Farbton aber nicht verleihen. Viele Hersteller helfen daher durch Zusatzstoffe nach und bessern ihre Produkte durch färbende Zutaten auf.
Farbstoffe in Lebensmitteln erfüllen grundsätzlich mehrere Aufgaben. Sie dienen der Ernährungsindustrie unter anderem dazu:
Zuckerkulöre färben Speisen braun. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig. Oftmals findet sich E150d auf der Zutatenliste folgender Lebensmittel:
Gut zu wissen: Wenn ein Produkt durch Ammoniumsulfit-Zuckerkulör gefärbt ist, muss das auf der Zutatenliste vermerkt sein. Du erkennst den Zusatzstoff an den Bezeichnungen „Farbstoff E150d“, „Zuckerkulör E150d“, „E150d (Zuckerkulör)“ oder „Ammoniumsulfit-Zuckerkulör“.
Nur wenige Farbstoffe sind natürlichen Ursprungs. Weiter verbreitet sind Färbemittel, die synthetisch hergestellt sind. Auch E150d gehört zu den Zusatzstoffen, die in der Natur vorkommende Substanzen künstlich nachbilden.
Ammoniumsulfit-Zuckerkulör entsteht durch Karamellisierung: Dabei wird Zucker (zum Beispiel Glucosesirup) unter Vorhandensein von Sulfit- und Ammoniumverbindungen erhitzt. Daraus bildet sich ein schwarz-brauner Farbstoff mit bitterem Geschmack.
E 150d ist in der EU als Zusatzstoff für zahlreiche Produkte zugelassen. Eine Höchstmengenbeschränkung gibt es für den Inhaltsstoff nicht. Es ist nur die Vorgabe „quantum satis“ – oder kurz qs (lat.: „so viel wie nötig, ausreichende Menge“) zu beachten. Lebensmittelhersteller dürfen den Farbstoff also nur in der Menge verwenden, die für die bestimmte Wirkung maximal erforderlich ist. Außerdem dürfen Verbraucher durch die Zugabe nicht irregeführt werden.
Wenn ein Färbemittel zugelassen ist, gilt es in der zugelassenen Menge als gesundheitlich unbedenklich. Farbstoffe stehen jedoch häufig in Verdacht, gefährlich für die Gesundheit zu sein. Während E150a und E150b als unkritisch gesehen werden, sieht es bei E150c und E150d anders aus. Tierversuche haben gezeigt, dass die bei der Herstellung von Ammoniumsulfit-Zuckerkulör entstehenden Stoffe (Methyl-Imidazole) krebserregend wirken können. Daraufhin passten Hersteller ihre Produktionsmethoden an, um niedrigere Methyl-Imidazol-Werte zu erreichen und so die Grenzwerte nicht zu überschreiten.
Wenn du auf eine ausgewogene Ernährung mit vielen frischen Zutaten achtest, spricht grundsätzlich nichts gegen den gelegentlichen Verzehr von farbstoffhaltigen Produkten. Wie auch bei anderen Zusatzstoffen, wie z. B. Konservierungsstoffe, Verdickungsmittel und Antioxidationsmittel, gilt: die Menge macht's.
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