Carrageen – Infos & Wissenswertes
Für die cremige Konsistenz von Sahne, Pudding und Salatsoßen sorgt der Zusatzstoff Carrageen. Ob E 407 in unserer Nahrung gesundheitlich unbedenklich ist – darüber ist sich die Wissenschaft nicht ganz einig. Informiere dich hier, wo Carrageen überall enthalten ist und was dir der Blick auf die Zutatenliste verrät.
Was ist Carrageen?
Der Zusatzstoff Carrageen trägt die E-Nummer 407. Auf dem Produktetikett stehen manchmal auch andere Bezeichnungen: Karragheen, Karrageen oder Fucelleran. Hinter diesen Stoffen verbergen sich langkettige Kohlenhydrate (Polysaccharide). Sie kommen in der Natur in den Zellen einiger Rotalgen vor.
Warum wird Carrageen Lebensmitteln zugesetzt?
E 407 erfüllt als Zusatzstoff in Produkten mehrere Aufgaben:
- Als Gelier- und Verdickungsmittel verleiht es, wie auch Pektine, flüssigen Lebensmitteln eine sämige bis feste Konsistenz – zum Beispiel geliert es Puddings und verdickt Soßen. Dadurch soll dem Produkt ein bestimmtes Mundgefühl (Textur) verliehen werden.
- Es dient zudem der Stabilisierung von Emulsionen und erhält damit die Beschaffenheit eines Produkts – selbst bei längerer Lagerung.
Ohne solche Zusatzstoffe würde sich beispielsweise das Fett in Milchprodukten als Rahm oben absetzen. Carrageen sorgt dafür, dass die Fettbestandteile gleichmäßig im Produkt verteilt bleiben. H-Sahne ließe sich ohne E 407 nicht zu Schlagsahne schlagen, da die vorherige Wärmebehandlung das Fett verändert hat.
Gut zu wissen
In Lebensmitteln darf nur ein bestimmtes Carrageen enthalten sein. Es zeichnet sich durch seine besonders große Molekulargröße aus.
Welche Produkte enthalten Carrageen?
Carrageen ist ein vielseitig verwendbarer Lebensmittelzusatzstoff – dies hat er seinen hitzestabilen und salzbeständigen Eigenschaften zu verdanken. Der Stoff ist für Lebensmittel allgemein zugelassen (ohne Mengenbeschränkung). Häufig wird E 407 gemeinsam mit Johannisbrotkernmehl (E 410) bestimmten Nahrungsmitteln zugesetzt. E 410 gehört ebenfalls zu den Verdickungsmitteln.
Die nachfolgende Liste zählt Produkte auf, in denen Carrageen häufig enthalten ist:
- Speiseeis
- Dessert- und Puddingpulver
- Dickmilcherzeugnisse
- Ketchup
- Soßen
- Sahne (wärmebehandelt)
- Süßigkeiten
- Tortenguss
- Marmelade
- Diät- und Lightprodukte
Gut zu wissen: Die EU-Öko-Verordnung erlaubt E 407 als Zusatzstoff in einigen Bio-Produkten wie Sahne, Joghurt und Sojadrinks.
Wie wird Carrageen hergestellt?
Bei E 407 handelt es sich um Rotalgenextrakt. Als Ausgangsprodukt bei der Herstellung von Carrageen dienen bestimmte Rotalgensorten. In einer heißen alkalischen Lösung kochen die Pflanzen mehrere Stunden. Nach der anschließenden Reinigung erfolgt die Extraktion: Daran ist entweder Alkohol oder Kaliumchlorid beteiligt. Das extrahierte Carrageen kann danach getrocknet und gemahlen werden.
Welche Risiken birgt Carrageen?
Carrageen ist als Lebensmittelzusatzstoff umstritten: Es steht im Verdacht, möglicherweise Geschwüre im Magen-Darm-Trakt und Blutkrebs zu fördern. Die krebsfördernde Wirkung entdeckten Forscher bei Studien mit Versuchstieren. Allerdings kam bei diesen Versuchen lediglich niedermolekulares, teilweise abgebautes Carrageen zum Einsatz. Die Ernährungsindustrie verwendet jedoch ausschließlich hochmolekulares Carrageen: Nur diese Sorten besitzen gelierende und verdickende Fähigkeiten. Es wird zudem vermutet, dass E 407 bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Ist Carrageen gesundheitlich unbedenklich?
Da weder das eine noch das andere Risiko bislang wissenschaftlich belegt sind, gilt Carrageen als unbedenklich – und darf damit in der Nahrung enthalten sein. E 407 darf auch Säuglingsfolgenahrung beigemengt sein (bis zu 0,3 Gramm pro Liter). In Säuglingsanfangsnahrung ist es dagegen nicht erlaubt: Es ist noch ungeklärt, ob Neugeborene den Stoff über den Darm aufnehmen können.
Wie kann ich Zusatzstoffe vermeiden?
Nicht bei jedem Pudding und jedem Joghurt steht Carrageen auf der Zutatenliste. Beim Blick darauf erkennst du schnell, welche Zusatzstoffe das jeweilige Produkt enthält. Carrageen muss als solches beziehungsweise durch E 407 gekennzeichnet sein. Gerade Hersteller von Bio-Lebensmitteln verzichten oftmals darauf. Stattdessen findet sich dann bei Sahne oder Milch der Hinweis, das Produkt vor dem Gebrauch gut zu schütteln. Dadurch vermischt sich der Fettanteil wieder wie gewünscht in der Flüssigkeit.