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Halal Ernährung

Bulgursalate in Schüsseln und Tellern serviert

Der Begriff stammt aus dem Arabischen und bedeutet in etwa "erlaubt" beziehungsweise "zulässig". Der Duden definiert das Adjektiv als "nach islamischem Glauben erlaubt". Im islamischen Recht bezeichnet das Wort "halal" daher sämtliche Handlungen, die zulässig sind. Grundsätzlich gibt es fünf Kategorien in der Rechtswissenschaft des Islams:

  • Fard: alles, was absolute Pflicht ist

  • Mandub: alles, was empfohlen ist

  • Halal: Alles, was erlaubt ist

  • Makruh: alles, was unerwünscht ist

  • Haram: alles, was verboten ist

An diesen Handlungsempfehlungen, welche im Koran und in der Sunna (Überlieferungen aus der Praxis des Propheten Muhammad) niedergeschrieben sind, orientieren sich gläubige Muslime. Da es auch Empfehlungen und Vorschriften für die Ernährung gibt, gibt es gewisse Lebensmittel, welche praktizierende Muslime nicht zu sich nehmen, da diese Lebensmittel als untersagt gelten.

Vergleichbar ist das in etwa mit Koscher-Vorschriften des Judentums. Dennoch unterscheiden sich Koscher und Halal in mehreren Punkten, wobei der Islam und das Judentum als Religionen durchaus einige Berührungspunkte aufweisen.

Was ist Halal-Essen?

Unter Halal-Essen versteht man sämtliche Lebensmittel, die nicht im Konflikt mit den Regeln der Rechtsprechung des Islams stehen. In Bezug auf Nahrungsmittel sind die meisten Richtlinien des islamischen Rechts als Hygienevorschriften zu verstehen, da Muslime nichts essen sollten, was dem Menschen schadet.

Einige Fleischsorten gelten als Haram (Nicht-Halal), andere werden allerdings ausdrücklich als erlaubt angesehen. Als Halal zählen viele Geflügelsorten wie Huhn, Truthahn, Ente, Gans, Taube, Rebhuhn, Wachtel, Sperling und Strauß. Die Eier dieser Geflügelsorten sind ebenfalls immer erlaubt.

Was ist nach dem Islam haram (verboten) zu essen?

Allgemein bekannt ist das Verbot von Schweinefleisch, aber auch andere Fleischsorten sollten nach dem Islam vermieden werden. Dazu gehört, das Fleisch von Tieren, die Reißzähne haben, zu essen. Ebenso ist es nicht halal, Raubvögel, Frösche oder Giftschlangen zu essen. Allerdings würde der Verzehr dieser Fleischsorten als makruh, also unerwünscht, gelten und wird nicht völlig untersagt.

Es ist hingegen grundsätzlich untersagt, Fleisch von verendeten Tieren zu essen. Ebenso abzulehnen ist der Verzehr von Tieren, die durch Ersticken, Stürze oder durch andere Tiere zu Tode kommen. Auch Tiere, die zu Tode geschlagen werden, dürfen nicht verzehrt werden. Ebenso verhält es sich mit Lebewesen, die im Namen eines anderen Gottes geschlachtet wurden. Darüber hinaus ist der Verzehr von Blut streng untersagt. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Blutverarbeitung, wie etwa in Blutwurst.

Halal-Schlachtung und Halal-Fleisch

Laut islamischer Rechtsprechung müssen Tiere, die zum Verzehr bestimmt sind, nach einem bestimmten Ritual geschlachtet werden. Dieses Ritual wird Schächtung genannt. Bei der rituellen Schlachtung wird Allah angerufen und das Tier mit einem einzigen Schnitt durch Luftröhre, Speiseröhre und Hauptschlagader getötet. In Deutschland werden Tiere vorher betäubt. 

Die rituellen Regeln zur Schächtung beziehen sich nur auf Tiere, die ausschließlich an Land leben. Für Tiere, die völlig oder zeitweise im Wasser leben, ist die Schächtung nicht notwendig.

Nicht jeder Döner ist halal

Wer in Deutschland einen Döner bestellt, kann nicht zwingend davon ausgehen, dass dieser halal ist. In Deutschland wird nur wenig Halal-Fleisch produziert. Da die wenigsten Dönerverkäufer Halal-Fleisch importieren, ist meist davon auszugehen, dass das Fleisch nicht konform ist. Nur beim vegetarischen Döner kann man sicher sein, dass dieser wirklich passend ist.

Halal- und Haram-Emulgatoren

Da der Verzehr von Schwein kategorisch abzulehnen ist, sind auch weiterverarbeitete Lebensmittel daraus nicht gestattet. Dazu zählen auch verschiedene Emulgatoren, die auf Salzen oder Esterverbindungen aus Speisefetten bestehen.

Allerdings herrscht auch Uneinigkeit zwischen verschiedenen Gelehrten, wie die Regeln exakt auszulegen sind. Nicht alle Glaubensforscher sind sich einig, welche Emulgatoren nun wirklich halal sind. Ein Beispiel dafür sind Nebenprodukte von Insekten. Der Verzehr von Insekten ist nicht halal, der Verzehr von Honig allerdings schon. Über andere Nebenprodukte von Insekten wie Schellack oder Karmin herrscht ebenfalls Uneinigkeit. Einige Muslime sehen darin kein Problem, andere lehnen sie ab, da der Verzehr makruh, also unerwünscht, ist. Strikt untersagt ist allerdings keines dieser Produkte.

Halal-Zertifikat: Diese Auszeichnungen gibt es

Es sind verschiedene Zertifikate auf dem Markt zu finden. Da die Zertifizierung allerdings durch private Unternehmen durchgeführt wird und nicht von staatlicher Seite kontrolliert wird, sollten praktizierende Muslime sich über das jeweilige Zertifikat informieren und genau prüfen, welche Standards erfüllt werden müssen, damit die Vergabe des Zertifikats erfolgt.

Besonders häufig werden Zertifikate für das rituelle Schlachten nach islamischem Recht vergeben. Da diese Art in Deutschland aufgrund von Tierschutzgesetzten schwierig umzusetzen ist, stammen viele Zertifikate aus dem Ausland.

Was ist nach dem Islam haram (verboten) zu trinken?

Alkoholkonsum ist nach laut islamischer Rechtsprechung nicht gestattet, da er die Sinne trübt und das Anbeten Allahs erschwert. Ausnahme des Alkoholverbots ist die Verwendung von Alkohol in der Medizin, insofern kein gleichwertiges alkoholfreies Medikament zur Verfügung steht. Das Alkoholverbot dient in erster Linie dazu, Rauschzustände zu vermeiden. Daher sind entalkoholisierte Getränke meist im Einklang mit Halal-Richtlinien.

Versteckter Alkohol in Produkten

Beim Thema versteckter Alkohol in Produkten ist Essig besonders hervorzuheben. Essig wird aus fermentierten Rohstoffen hergestellt. Ein Zwischenprodukt der Herstellung ist Alkohol. Generell stellt Essig kein Problem dar, da das Ziel des Herstellungsverfahrens die Gewinnung von Essig und nicht die Alkoholherstellung ist, allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass im Essig ein gewisser Restalkoholgehalt vorkommt. Dieser kann bis zu 0,5% einnehmen.

Halal kochen mit Halal-Rezepten

Viele leckere Rezepte sind halal, da sie gegen keine Vorschrift der religiösen Rechtsprechung verstoßen. Probieren Sie beispielsweise das leckere Börek aus der REWE Rezeptsammlung. Bei dieser Variante wird auf Fleisch verzichtet und stattdessen der leckere Filo-Teig mit einer Kartoffel-Feta-Mischung gefüllt.

Probieren Sie auch einmal unser Baba Ghanoush. Dieser köstliche Dip stammt aus der arabischen Welt wird aus Auberginen und Sesampaste hergestellt. Der Geschmack wird durch die süß-säuerlichen Granatapfelkerne ideal ergänzt.

Achten Sie darauf, dass in der REWE Rezeptsammlung manchmal Produktalternativen angezeigt werden. Diese können mitunter nicht zulässig sein, da sie eventuell Restalkoholanteile oder gewisse Stoffe enthalten, die aus Schwein gewonnen werden. Wenn Sie ausschließlich halal essen möchten, sollten Sie Alternativprodukte genau auf ihre Inhaltsstoffe überprüfen.

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