Hinter dem Lebensmittelzusatzstoff mit der E-Nummer 466 steckt Carboxymethylcellulose (CMC) – auch Natrium-Carboxymethylcellulose oder Cellulosegummi genannt. Die chemische Verbindung gehört zur Gruppe der Carboxymethylether und leitet sich chemisch von Cellulose (E460) ab. Wie auch reine Cellulose ist E466 in Säureform nicht wasserlöslich, in basischen Lösungen dagegen schon.
Der Stoff ist in der Lage, leicht zähflüssige Substanzen zu bilden – bis hin zu festen Gelen. Die Viskosität (Zähflüssigkeit) ist dabei vom pH-Wert und von der Temperatur der Flüssigkeit abhängig.
Natrium-Carboxymethylcellulose wird nicht nur in der Lebensmittelindustrie verwendet. Sie kommt auch zum Einsatz bei pharmazeutischen Anwendungen und bei der Herstellung von Kosmetikprodukten. Der Zusatzstoff E466 ist zudem ein wichtiger Waschmittelzusatz und Bohrhilfsmittel bei Erdölbohrungen.
Gut zu wissen: Cellulose ist sicher vielen bekannt als Naturstoff, aus dem die Zellwände von Pflanzen bestehen. E466 ist daher natürlichen Ursprungs, kommt in der Natur selbst aber nicht vor.
In der Lebensmittelherstellung hat Natrium-Carboxymethylcellulose gleich mehrere Wirkungen:
Einsatz als | Erläuterungen |
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Stabilisator |
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Überzugsmittel |
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Trägerstoff |
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Da Natrium-Carboxymethylcellulose nicht natürlich vorkommt, muss es künstlich hergestellt werden. Dabei kommt Cellulose beziehungsweise Zellstoff als Ausgangsmaterial zum Einsatz – gut eignen sich dafür Linters (kurze Baumwollfasern). Cellulose gehört zu einem der wichtigsten Stoffe in der Natur, da sie für die Stabilität der Pflanzenzellen verantwortlich ist. Mithilfe von Natronlauge und Chloressigsäure wird E466 aus Cellulose synthetisiert.
Es ist möglich, dabei gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu verwenden, zum Beispiel in Form von gentechnisch veränderter Baumwolle. Es besteht keine Klarheit darüber, ob der Zusatzstoff – als chemisch modifizierter Abkömmling von Cellulose – in diesem Fall als gentechnisch verändert gekennzeichnet sein muss. Daher ist nicht immer eindeutig, ob Produkte mit E466 GVO-Anteile enthalten, selbst wenn eine entsprechende Deklaration fehlt.
E466 gehört wie Konservierungsstoffe, Verdickungsmittel und Antioxidationsmittel zu den erlaubten Zusatzstoffen in Ernährungsprodukten. Eine Höchstmengenbegrenzung besteht nicht. Lediglich unbehandelte Lebensmittel dürfen keine Natrium-Carboxymethylcellulose enthalten.
Häufig findet sich der Inhaltsstoff in:
Gut zu wissen: E466 findet sich oft in Diät-Lebensmitteln. Der Zusatzstoff erzeugt eine cremige Konsistenz, ohne dass dafür kalorienhaltige Sahne benötigt wird – wie zum Beispiel bei fettarmem Joghurt.
Alle zugelassenen Zusatzstoffe gelten als gesundheitlich unbedenklich. Sie wurden vorab von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen – so auch Natrium-Carboxymethylcellulose. Diese Einstufung bedeutet aber nicht, dass sich Produkte mit E466 auf der Zutatenliste für den Verzehr in unbegrenzten Mengen empfehlen. Wenn du Lebensmittel mit dem Zusatzstoff konsumierst, solltest du Folgendes wissen:
E466 sollte, wie andere Zusatzstoffe, nur in Maßen genossen werden. Ein ausgewogener Ernährungsplan mit vielen frisch zubereiteten Speisen hat einen positiven Einfluss auf dein Wohlbefinden – und wir geben dir dafür zahlreiche Ernährungs-Tipps und Rezeptideen.