Tatsächlich diente das weiße, kristalline Pulver zunächst weniger als Geschmacksstoff, sondern als Präparat gegen Malaria. Den britischen Soldaten in den indischen Kolonien, die von Malaria stark geplagt waren, schmeckte das Arzneimittel in seiner Reinform aber viel zu bitter. Also mischten sie Chinin mit Wasser und Zucker – und schon erfanden sie ganz nebenbei die Bitterlimonade. Bei einem alkoholfreien Erfrischungsgetränk allein blieb es jedoch nicht, auch damals schon war der Longdrink Gin Tonic sehr beliebt. Nach seiner Entdeckung als Aromastoff dauerte es nicht lange, bis 1858 das erste Tonic Water auf den Markt kam.
Gut zu wissen: Die heute in Getränken enthaltene Konzentration ist sehr gering, weshalb Bitterlimonaden mit Chinin heute keine medizinische Wirkung (mehr) aufweisen.
Neben Tonic Water ist der Geschmacksstoff auch fruchtsafthaltigen Erfrischungsgetränken wie Bitter-Lemon und Bitter-Orange zugesetzt. Außerdem erhalten Bitterspirituosen durch die Aromakomponente ihren charakteristischen Geschmack. Die Aromenverordnung gibt für den Zusatz von reinem Chinin (sowie seiner Salze Chininsulfat und Chininhydrochlorid) folgende Höchstmengen vor:
Gewissermaßen entscheiden aber allein schon die Geschmacksvorlieben der Verbraucher über die richtige Menge – bei einer höheren Dosis wäre das Getränk schlicht ungenießbar. Die bitterste Sorte aller aromatisierten Erfrischungsgetränke ist das Tonic Water. Der Chininanteil liegt hier bei durchschnittlich 61 mg/kg. Bitter-Lemon und Bitter-Orange sind dagegen mit einem Gehalt von 29 mg/kg merklich weniger bitter.
Gut zu wissen: Laut Aromenverordnung darf Chinin in Lebensmitteln ausdrücklich nicht enthalten sein. Sonderregelungen gelten nur für Erfrischungsgetränke und Spirituosen.
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Aufgrund seiner pharmakologischen Wirkung muss der Geschmacksstoff eindeutig auf dem Produkt gekennzeichnet sein. Ob das Getränk chininhaltig ist, erkennst du anhand folgender Angabe im Zutatenverzeichnis: „Aroma Chinin“. Da viele Erfrischungsgetränke noch anderweitig aromatisiert sind, finden sich daher auf der Zutatenliste oftmals die Angaben „Aroma“ und „Aroma Chinin“ gleich nebeneinander.
Die Getränke tragen in diesen Fällen häufig keine Zutatenliste. Das kommt immer dann vor, wenn zum Beispiel Tonic Water oder Gin Tonic im Glas ausgegeben wird. Allerdings muss der Betreiber einen Hinweis in der Getränkekarte oder am Aushang anbringen, dass es sich um ein „chininhaltiges“ Erfrischungsgetränk handelt.
Für manche Menschen stellt der Geschmacksstoff in größeren Verzehrmengen ein gesundheitliches Risiko dar. Eine Überdosierung kann sich durch Beschwerden wie Kopfschmerz, Schwindelgefühl und Taubheit bemerkbar machen. Wer Chinin über eine längere Dauer in zu hohen Mengen konsumiert, leidet zudem häufiger an Sehstörungen, Tinnitus und Übelkeit. Aufgrund der unerwünschten Wirkungen sollten mehrere Konsumentengruppen beim Verzehr von chininhaltigen Getränken vorsichtig sein:
Unter Umständen gefährdete Personengruppen | Hinweise |
Schwangere Frauen |
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Personen mit bestimmten Krankheitsbildern |
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Patienten, die Medikamente einnehmen, die mit Chinin Wechselwirkungen zeigen |
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Wie bei so vielen Zusätzen in Lebensmitteln gilt also auch für den Bitterstoff Chinin: Auf die Menge kommt es an!