Teilnahmebedingungen für den Einsatz des REWE eBons

Stand 29.12.2024 – REWE eBon Kunden

Präambel

Anbieterin des Service REWE eBon ist die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668. Im Rahmen dieses Services erhalten alle teilnehmenden Kunden nach Abschluss eines Einkaufs in einem REWE - oder nahkauf Markt ihren Kassenbon in digitaler Form. Der eBon wird dabei als PDF-Datei per E-Mail versendet und im REWE-Kundenkonto gespeichert. Mit der Nutzung des Services REWE eBon haben die Kunden die Möglichkeit, ihre Kassenbons elektronisch zu archivieren.

Für die Teilnahme am Service REWE eBon gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen in Ergänzung zu den Nutzungsbedingungen des REWE-Kundenkontos.

1. Teilnahme

Am REWE eBon-System können alle REWE Kunden teilnehmen, die Inhaber eines REWE Kundenkontos auf rewe.de oder in der REWE App sind. Die Anmeldung zum REWE eBon erfolgt im Kundenkonto auf rewe.de oder in der REWE App. Die REWE eBons werden an die E-Mail-Adresse versendet, die der Kunde in seinem REWE Kundenkonto hinterlegt hat. Die Teilnahme an dem REWE eBon-System erfolgt unentgeltlich.

2. Aushändigung der Kassenbons

Der Teilnehmer am REWE eBon erhält bei einem Einkauf in einem REWE Markt durch das Abscannen des Codes in der REWE App grundsätzlich keinen Papierausdruck seines Kassenbons. Mit der Teilnahme an dem eBon-Service bekundet der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesem Vorgehen. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum versendeten eBon einen Papierbon bei der Kassenkraft anzufordern.

Beim Kauf von Wiegeartikeln erhält der Kunde zusätzlich zu seinem eBon einen Mini-Bon, da wir rechtlich dazu verpflichtete sind, bei Wiegeware einen Kassenbon auszudrucken.

Kassenbons mit Aktivierungsinformationen (z.B. Prepaid-Guthaben) werden nicht elektronisch übermittelt. Mittels des eBons kann somit keine Aufladung vorgenommen werden. Für diese Aktivierungsinformationen wird weiterhin ein Ausdruck erzeugt.

Wird ein Kassenbon, der als eBon versandt wurde, nachträglich storniert, erhält der Kunde darüber eine Information per E-Mail. Im Kundenkonto wird der stornierte eBon entsprechend gekennzeichnet. Der Teilnehmer muss selbst dafür Sorge tragen, dass die E-Mail auf seinem E-Mail-Account empfangen werden kann, bspw. indem er genügend Speicherplatz vorhält. Die E-Mail ist nicht reproduzierbar im Falle eines Nichterhalts. REWE übernimmt keine Haftung für den Fall, dass eine Übersendung des Kassenbons fehlschlägt, es sei denn, der Fehlschlag ist REWE zuzurechnen.

Im REWE Kundenkonto des eBon-Teilnehmers werden die REWE eBons als PDF-Datei (in Web & App) und als CSV Datei (im Web) sowie Einkaufsdaten zu Zeitpunkt und Markt, Gesamtbetrag des Einkaufs für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die eBons unwiderruflich aus dem REWE Kundenkonto gelöscht. Der Teilnehmer ist für eine Speicherung außerhalb des REWE Kundenkontos auch über die Dauer von drei Jahren hinaus selbst verantwortlich.

Die Löschung einzelner sowie aller gespeicherten eBons ist für den eBon-Teilnehmer im REWE Kundenkonto jederzeit möglich. 

Der eBon wird in den Märkten einheitlich für Umtausch-, oder Garantiezwecke akzeptiert.

3. Abmeldung / Änderung der hinterlegten Daten

Der Kunde kann seine Teilnahme am REWE eBon ausschließlich im REWE Kundenkonto verwalten. Im Falle einer Abmeldung vom REWE eBon wird die automatische Versendung unverzüglich ausgesetzt. 

Bei der Abmeldung vom REWE eBon bleiben die bisher ausgestellten eBons im REWE Kundenkonto bis zum Ablauf der oben festgelegten Speicherdauer gespeichert. Bei Abmeldung kann der Kunde entscheiden, ob er diese vollständig und unwiderruflich aus seinem REWE Kundenkonto löschen möchte. Die Löschung einzelner sowie aller eBons ist auch nach Abmeldung vom Service jederzeit möglich. 

4. Schlussbestimmungen

REWE behält sich vor, die Teilnahmebedingungen nachträglich zu ändern, sofern nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen der Marktlage oder in Form von höchstrichterlichen Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen eingetreten sind oder Lücken offenbart werden, die das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung der Parteien erheblich stören. REWE wird den Kunden über die Änderungen frühzeitig, mindestes aber 6 Wochen im Voraus, schriftlich oder per E-Mail informieren. Nutzt der Kunde den Service REWE eBon danach weiter, gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Andernfalls steht es dem Kunden frei, sich jederzeit vom Service REWE eBon abzumelden.

Darüber hinaus steht es REWE frei, das REWE eBon-System jederzeit zu modifizieren, auszusetzen oder zu beenden. Die hierzu notwendigen Anpassungen der Teilnahmebedingungen werden dem Kunden frühzeitig, mindestens 6 Wochen im Voraus, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, nach Prüfung der Änderungen den neuen Teilnahmebedingungen durch Weiternutzung des REWE eBon-Systems zuzustimmen oder zu widersprechen. REWE wird den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Alternativ kann sich der Kunde vom Service REWE eBon abmelden. In diesem Fall endet die Teilnahme des Kunden am Service REWE eBon mit der Abmeldung unmittelbar. REWE behält sich das Recht vor, den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Monats, in dem der Widerspruch eingegangen ist, schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Entschließt sich der Kunde, nicht zu widersprechen und den Service weiterhin zu nutzen, erklärt der Kunde darin seine Zustimmung zu den geänderten Teilnahmebedingungen, die nach Ablauf der sechswöchigen Widerspruchsfrist die alten Teilnahmebedingungen ablösen.