Fragen und Antworten rund um unser Fleisch
Fragen & Antworten
Du hast Fragen zu unseren Produkten von Wilhelm Brandenburg oder zum Thema Fleisch im Allgemeinen? Unsere FAQ beantworten sie dir. Hier kannst du gezielt nach Dingen suchen, die dich interessieren oder auch einfach ein wenig stöbern. Was sind beispielsweise die genauen Anforderungen an Tierhaltung und Tiertransporte? Das und noch viel mehr erfährst du hier.
Welche Anforderungen gibt es für die Tierhaltung?
Grundlage für die Tierhaltung sind die rechtlichen Regelungen des Tierschutzgesetzes, der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sowie der Schweinehaltungsverordnung. In diesem Rahmen sind unter anderem der ordnungsgemäße Zustand der Ställe, die festgelegte Mindestfläche pro Tier, ausreichendes Vorhandensein von Wasser und Futtermitteln sowie weitere tierschutzrechtliche Aspekte vorgeschrieben. Das gesundheitliche Befinden der Tiere muss mindestens einmal täglich durch Fachpersonal überprüft werden. Die REWE nimmt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der QS GmbH aktiv auf die Weiterentwicklung Einfluss.
Das ist uns aber nicht genug. Schon jetzt entstammt das Hähnchen- und Putenfrischfeisch aller REWE Eigenmarken ausschließlich den Haltungsformen 2, 3 und 4. Doch darauf ruhen wir uns nicht aus. Bis 2030 sollen 100% des Frischfleisches unserer Eigenmarken ausschließlich aus den Haltungsformen 3 oder 4 kommen.
Welche Rolle spielt Futtermittel und welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Unter der Bezeichnung Futtermittel werden Ernährungsmittel für alle vom Menschen gehaltenen Tiere zusammengefasst. Mit einem Wert von 10 Mrd. Euro sind Futtermittel das bedeutendste Arbeitsmaterial der Landwirtschaft und liegen mit einem Bedarf von 66 Millionen Tonnen achtmal so hoch wie der Getreideverbrauch der menschlichen Ernährung. Rechtlich ist die Herstellung, der Vertrieb wie auch der Handel und die Verwendung von Futtermitteln sowohl im EU-Recht als auch auf nationaler Ebene im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz sowie der Futtermittelverordnung geregelt. Zusätzlich sollen sogenannte Positivlisten die Transparenz erhöhen.
Welche Regelungen gelten für Tiertransporte?
Grundlage für den Transport von Tieren ist die Tierschutztransportverordnung. Geregelt ist, dass nur gesunde Tiere transportiert werden dürfen. Auf das Wohl der Tiere ist unbedingt zu achten. Die Fahrzeuge müssen für den Tiertransport entsprechend in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, der den Tieren ausreichend Platz und Standhöhe bietet und vor Wettereinflüssen schützt. Für Transporte über 65 km ist der zuständigen Behörde ein Befähigungsnachweis des Fahrers vorzulegen. In diesem Fall ist auf die Einhaltung von regelmäßigen Pausenzeiten zum Füttern und Tränken zu achten.
Woher stammt das Fleisch?
Die eingesetzten Rohstoffe stammen ausschließlich aus EG-Schlacht- und Zerlegebetrieben bzw. aus nach europäischen Standards zertifizierten Unternehmen und unterliegen somit strengsten Qualitätskontrollen. Schweinefleisch, welches als Frischfleisch vermarktet wird, unterliegt außerdem zu 100 % dem Prüfsystem Qualität und Sicherheit (QS). Hier werden alle Beteiligten der Lebensmittelproduktionskette, vom Landwirt über Futtermittelhersteller bis hin zum Einzelhandel, mit eingebunden. Aufgrund der Verbreitung des Systems wird überwiegend Schweinefleisch aus Deutschland bezogen. Bei Rindfleisch kann man sich generell am Etikett über die Herkunftsangaben (Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung) orientieren.
Welche Vorschriften gelten für die Schlachtung und Zerlegung?
Nach dem Anliefern der Tiere sind sog. Ausruhzeiten in den Schlachthöfen vorgesehen. Diese dienen dem Wohl der Tiere, aber auch der späteren Fleischqualität. Die dafür vorgesehenen Stallungen müssen in sämtlichen Belangen dem Tierschutz entsprechen. Der technische und bauliche Zustand, die hygienischen Bedingungen, das Vorhandensein von Tränken sowie die klimatischen Bedingungen sind streng geregelt. Vor dem Schlachtprozess sind Tiere so zu betäuben, dass sie in einen Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt sind und somit Schmerzen und Leiden vermieden werden. Die Betäubung erfolgt mechanisch, elektrisch oder durch den Einsatz von CO2. Es sind ausschließlich Personen zur Schlachtung berechtigt, welche nach der Tierschutzschlachtverordnung unterwiesen sind. Während des gesamten Schlacht- und Zerlegeprozesses ist sowohl auf strikte tierartenspezifische Produkttrennung als auch auf die jeweils vorgegebenen Temperaturformeln zu achten.
Was genau beinhaltet die Kennzeichnungspflicht?
Auf dem Etikett müssen laut Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung nachfolgende Punkte angegeben werden:
- Die Verkehrsbezeichnung des Artikels
- Name und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des Verkäufers
- Die Zulassungsnummer des Herstellerbetriebes
- Das Zutatenverzeichnis mit absteigendem Mengenanteil der Zutaten, die während der Herstellung dem Lebensmittel beigegeben wurden
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das Verbrauchsdatum
- Die Mengenangabe / das Füllgewicht des Produktes
- Hinweis auf Lagertemperatur und allergene Substanzen
Zusätzlich werden Chargennummern angegeben, die zu einer Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Materialien dienen. Bei Rindfleisch werden außer den genannten Kennzeichnungselementen noch Angaben über die Herkunft (Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung) abgedruckt. Hier gelten zusätzliche Vorgaben der Rindfleischetikettierungsverordnung. Ware, die unter QS vermarktet wird, trägt zusätzlich eine eindeutige Kennzeichnung, welche auf das Prüfsystem hinweist.