Nutzungsbedingungen REWE-Bonus Gemeinsam Sammeln
Stand: 29.12.2024
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
- Anmeldung und Teilnahmeberechtigung:
1.1. Der Service „Gemeinsam Sammeln“ ist ein optionaler Bestandteil des Kundenbindungsprogramms „REWE-Bonus“ (nachfolgend „Gemeinsam Sammeln“), dass von der REWE Markt GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln (nachfolgend „REWE“) betrieben wird. Das Gemeinsam Sammeln ist nur mit einem bestehenden REWE-Kundenkonto möglich und setzt zudem die Teilnahme an „ REWE-Bonus“ voraus.
1.2. Für die Nutzung von „Gemeinsam Sammeln“ gelten in Ergänzung zu den Nutzungsbedingungen des REWE-Kundenkontos sowie in Ergänzung zu den Teilnahmebedingungen von REWE-Bonus (nachfolgend „RB-TNB“) ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. - Einrichtung und Nutzung von „Gemeinsam Sammeln“
2.1. Die Einrichtung von „Gemeinsam Sammeln“ erfolgt über die REWE-App bzw. Auf der REWE-Website in Deinem REWE-Kundenkonto im Bereich „REWE-Bonus“.
2.2. Um den Nutzer, mit dem Du gemeinsam Bonus-Guthaben sammeln willst, einzuladen, musst Du dessen E-Mail-Adresse eingeben und auf „Einladung schicken“ tippen. Der Nutzer erhält dann umgehend von uns eine Einladungs-E-Mail über die er die Einrichtung des „Gemeinsam Sammeln“ abschließen kann. Du kannst die Einladung wiederholen oder zurückziehen, sollte der eingeladene Nutzer auf die Einladung nicht reagieren bzw. den Einrichtungsvorgang nicht abschließen.
2.3. Sobald der eingeladene Nutzer die Einladung akzeptiert hat, beginnt das gemeinsame Sammeln von Bonus-Guthaben durch beide Nutzer. Zeitlich begrenzt laufende Vorteilsaktionen (z.B. „“Bonus-Coupons“) werden nach Beginn des gemeinsamen Sammelns erst ab dem neuen Gültigkeitszeitraum für das gemeinsame Bonus-Guthaben berücksichtigt. Im Falle der Vorteilsaktion „Bonus-Booster“ wird der bis zum Beginn des Gemeinsam Sammeln durch beide Nutzer jeweils einzeln generierte Umsatz zusammengefügt, so dass das gemeinsame Sammeln bereits mit Abschluss der Einrichtung berücksichtigt wird. Bonus-Coupons, die vor dem gemeinsamen Sammeln aktiviert wurden, werden für das gemeinsame Sammeln nicht berücksichtigt.
2.4. Das gemeinsame Sammeln von REWE-Guthaben ist nur mit zwei Nutzern möglich und erfordert die Zustimmung beider Nutzer zu einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung, die im Rahmen der Einrichtung des Sammel-Kontos von REWE angefragt wird. Die Einladung eines anderen Nutzers setzt voraus, dass das gemeinsame Sammeln über eine bestehende Verknüpfung beendet wird (siehe Ziffer 5). Nach der Beendigung kann wieder ein anderer Nutzer eigeladen werden.
2.5. Das Einrichten von „Gemeinsam Sammeln“ lässt die jeweiligen REWE-Kundenkonten der gemeinsam sammelnden Nutzer unberührt. Sämtliche im Rahmen des REWE-Kundenkontos angebotenen Dienste, die unabhängig von REWE-Bonus angeboten werden, stehen weiterhin nur den jeweiligen Nutzern zur Verfügung.
2.6. In der REWE-App bzw. auf der REWE-Website kannst Du im Bereich „REWE-Bonus“ unter „Gemeinsam Sammeln“ jederzeit Euer gemeinsam gesammeltes REWE-Guthaben einsehen.
2.7. Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung von „Gemeinsam Sammeln“. REWE behält sich vor, den Dienst „Gemeinsam Sammeln“ jederzeit, vorrübergehend oder gänzlich einzuschränken oder einzustellen. - Einlösen von Bonus-Guthaben
3.1. Jeder Nutzer von „Gemeinsam Sammeln“ kann das gemeinsam gesammelte Bonus-Guthaben einlösen. Dazu muss der einzulösende Guthabenbetrag von einem der Nutzer aktiviert werden. Beim nächsten Einkauf bei einem der REWE-Märkte (siehe Ziffer 1 RB-TNB) wird der aktivierte Betrag automatisch eingelöst, sobald einer der beiden Nutzer seinen Aztec-Code an der Kasse einscannt. Nutzt Du für Deinen Einkauf den REWE Liefer- oder Abholservice, wird der aktivierte Betrag automatisch eingelöst, sobald Du die bestellte Ware bei der Lieferung annimmst bzw. Abholst und nur soweit diese auch tatsächlich erworben wird. Im Übrigen findet Ziffer 4.1.2. RB-TNB Anwendung.
3.2. Das gemeinsam gesammelte Bonus-Guthaben kann jeder Nutzer ohne Zustimmung des jeweils anderen Nutzers aktivieren und einlösen. Das Aktivieren und Einlösen von REWE-Guthaben erfolgt eigenverantwortlich durch die beiden Nutzer und betrifft ausnahmslos das Rechtsverhältnis zwischen diesen. Insoweit übernimmt REWE keine Haftung. - Beenden des „Gemeinsamen Sammeln“
4.1. In der REWE-App bzw. auf der REWE-Website hast Du jederzeit die Möglichkeit das gemeinsame Sammeln zu beenden. Dazu musst Du im Bereich REWE-Bonus auf „Guthaben teilen und alleine sammeln“ klicken.
4.2. Wenn Du das "Gemeinsame Sammeln“ beendest, wird das dann insgesamt vorhandene gesammelte Bonus-Guthaben zwischen beiden Nutzern hälftig geteilt. Eine anderweitige Aufteilung des Bonus-Guthabens oder eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Bestehende Stände (z.B. aktivierte Coupons, getätigte Einkaufumsätze) werden nach Beendigung des „Gemeinsam Sammelns“ unwiderruflich gelöscht.
4.3. Nach der Beendigung kann jeder Nutzer für sich alleine weiter Bonus-Guthaben sammeln.
4.4. Im Falle, dass einer der Nutzer sein REWE-Kundenkonto löscht oder sich von REWE Bonus abmeldet, verbleibt das gesamte bisher gemeinsam gesammelte Bonus-Guthaben beim weiter teilnehmenden Nutzer.
4.5. Im Fall, dass einer der Nutzer die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (vgl. Ziffer 2.4.) zurückzieht, endet das "Gemeinsame Sammeln“ und das bestehende Bonus-Guthaben wird zwischen beiden Nutzern hälftig geteilt. - Anpassung der Sonderbedingungen
5.1. REWE behält sich vor, bei notwendigen Anpassungen diese Sonderbedingungen für das „Gemeinsam Sammeln“ zu ändern. Eine notwendige Anpassung ist insbesondere gegeben, wenn REWE den Gegenstand von REWE-Bonus ändert, Regelungslücken zu schließen oder Anpassungen aufgrund geänderter Rechtsprechung oder Gesetzgebung erforderlich sind.
5.2. Die geänderten Sonderbedingungen werden den Teilnehmern spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angezeigt. Nutzt der Teilnehmer nach Inkrafttreten REWE-Bonus weiter oder widerspricht er nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige, gelten die geänderten Sonderbedingungen als angenommen. Widerspricht der Teilnehmer fristgerecht den Sonderbedingungen, werden diese nicht Rechtsgrundlage. REWE hat sodann das Recht, die Teilnahme unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zu beenden. Hierauf und insbesondere auf die Wirkung des Schweigens auf die Änderungsmitteilung von REWE wird REWE die Nutzer gesondert hinweisen.