Teilnahmebedingungen für den Einsatz des REWE eBons
Stand 15.10.2020
Präambel
Die REWE Markt GmbH bietet den Service eBon an. Im Rahmen dieses Systems erhalten alle teilnehmenden Kunden nach Abschluss einer Transaktion in einem REWE Markt ihren Kassenbon in digitaler Form. Der eBon wird dabei als PDF-Datei per E-Mail versendet und im REWE Kundenkonto gespeichert. Mit der Nutzung des Services REWE eBon haben die Kunden die Möglichkeit, ihre Kassenbons elektronisch zu archivieren.
1. Teilnahme
Am REWE eBon-System können alle REWE Kunden teilnehmen, die Inhaber eines REWE Kundenkontos auf rewe.de oder in der REWE App sind, dort eine PAYBACK Karte hinterlegt und diese per Freischaltung der PAYBACK Services bei REWE authentifiziert haben. Die Anmeldung zum REWE eBon erfolgt im Kundenkonto auf rewe.de oder in der REWE App. Die REWE eBons werden an die E-Mail-Adresse versendet, die der Kunde in seinem REWE Kundenkonto hinterlegt hat. Die Teilnahme an dem REWE eBon-System erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu seinem E-Mail-Provider oder zu seinem REWE Kundenkonto tragen.
2. Aushändigung der Kassenbons
Der Teilnehmer erhält bei einem Einkauf in einem REWE Markt unter Vorlage seiner für den REWE eBon angemeldeten PAYBACK Karte grundsätzlich keinen Papierausdruck seines Kassenbons. Mit der Teilnahme an dem eBon-Service bekundet der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesem Vorgehen. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum versendeten eBon einen Papierbon bei der Kassenkraft anzufordern. Für Wiegeartikel wird der Kassenbeleg ebenfalls als digitaler eBon ausgegeben. Zusätzlich zu diesem digitalen eBon erhält der Teilnehmer einen gedruckten Beleg für die Ware, deren Preis durch Wiegen an der Kasse ermittelt wird („Beleg Wiegeware“). Kassenbons mit Aktivierungsinformationen (z.B. Prepaid-Guthaben) werden nicht elektronisch übermittelt. Mittels des eBons kann somit keine Aufladung vorgenommen werden. Für diese Aktivierungsinformationen wird weiterhin ein Ausdruck erzeugt. Wird ein Kassenbon, der als eBon versandt wurde, nachträglich storniert, erhält der Kunde darüber eine Information per E-Mail. Im Kundenkonto wird der stornierte eBon entsprechend gekennzeichnet.
Der Teilnehmer muss selbst dafür Sorge tragen, dass die E-Mail auf seinem E-Mail-Account empfangen werden kann, bspw. indem er genügend Speicherplatz vorhält. Die E-Mail ist nicht reproduzierbar im Falle eines Nichterhalts. REWE übernimmt keine Haftung für den Fall, dass eine Übersendung des Kassenbons fehlschlägt.
Im REWE Kundekonto des eBon-Teilnehmers werden die REWE eBons als PDF-Datei sowie Einkaufsdaten zu Zeitpunkt und Markt, Gesamtbetrag des Einkaufs und die gesammelten PAYBACK Punkte für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die eBons unwiderruflich aus dem Kundenkonto gelöscht. Der Teilnehmer ist für eine Speicherung außerhalb des REWE Kundenkontos auch über die Dauer von drei Jahren hinaus selbst verantwortlich.
Die Löschung einzelner sowie aller gespeicherten eBons ist für den eBon-Teilnehmer im REWE Kundenkonto jederzeit möglich.
3. Zum REWE eBon angemeldete PAYBACK Karte
Eine Teilnahme am REWE eBon-System mit mehreren PAYBACK Karten ist nicht möglich, da nur eine PAYBACK Karte einem Kundenkonto auf rewe.de oder in der REWE App zugeordnet werden kann.
Die Teilnahme am eBon-System geschieht immer mit der PAYBACK Karte, mit der die PAYBACK Services bei REWE freigeschaltet wurden. Im Falle einer Ersatzkartenbestellung einer PAYBACK Karte (Defekt) trägt die ersetzte Karte die gleiche Kartennummer wie die ursprüngliche Karte. Daher bedarf es keiner Änderung im REWE Kundenkonto.
4. Abmeldung / Änderung der hinterlegten Daten
Jede E-Mail, mit der dem Teilnehmer seine REWE eBons ausgehändigt werden, enthält einen Verweis auf die Möglichkeit zur Abmeldung im REWE Kundenkonto auf rewe.de. Der Kunde kann seine Teilnahme am REWE eBon ausschließlich im REWE Kundenkonto verwalten. Im Falle einer Abmeldung vom REWE eBon wird die automatische Versendung unverzüglich ausgesetzt.
Sofern der Teilnehmer seine für den REWE eBon hinterlegte PAYBACK Karte durch eine andere PAYBACK Karte ersetzen möchte, ist dies nur durch Abmelden der bisher genutzten PAYBACK Karte und Hinterlegung der neuen Karte möglich. Hierbei wird die Freischaltung zwischen dem REWE und dem PAYBACK Konto aufgehoben und es können keine PAYBACK Services mehr auf rewe.de und in der REWE App genutzt werden. Sollte ein Marketing Einverständnis vorliegen, wird dieses hiermit automatisch widerrufen. Die andere PAYBACK Nummer muss entsprechend neu eingegeben und der eBon beantragt werden. Hierbei erfolgt eine neue Freischaltung der PAYBACK Services bei REWE.
Bei der Abmeldung vom REWE eBon oder bei Widerruf der Freischaltung der PAYBACK Services bei REWE bleiben die bisher ausgestellten eBons im REWE Kundenkonto bis zum Ablauf der oben festgelegten Speicherdauer gespeichert. Bei Abmeldung kann der Kunde entscheiden, ob er diese vollständig und unwiderruflich aus seinem REWE Kundenkonto löschen möchte. Die Löschung einzelner sowie aller eBons ist auch nach Abmeldung vom Service jederzeit möglich.
5. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
REWE hat das Recht, die Teilnahmebedingungen nachträglich und einseitig zu ändern, sofern nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen der Marktlage oder in Form von höchstrichterlichen Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen eingetreten sind oder Lücken offenbar werden, die das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung der Parteien erheblich stören. Ein einseitiges Änderungsrecht steht REWE auch dann zu, wenn die Änderungen für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft sind. REWE wird den Kunden über die Änderungen informieren. Dem Kunden steht es frei, sich jederzeit vom Service REWE eBon abzumelden.
Darüber hinaus steht es REWE frei, das REWE eBon-System jederzeit zu modifizieren, auszusetzen oder zu beenden. Die hierzu notwendigen Anpassungen der Teilnahmebedingungen werden dem Kunden frühzeitig, mindestens 6 Wochen im Voraus, schriftlich oder per Email mitgeteilt. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, nach Prüfung der Änderungen den neuen Teilnahmebedingungen zuzustimmen oder zu widersprechen. REWE wird den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Alternativ kann sich der Kunde vom Service REWE eBon abmelden. In diesem Fall endet die Teilnahme des Kunden am Service REWE eBon mit der Abmeldung unmittelbar. Erklärt der Kunde den Widerspruch, gelten die alten Teilnahmebedingungen fort. REWE behält sich das Recht vor, den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Monats, in dem der Widerspruch eingegangen ist, schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Entschließt sich der Kunde, nicht zu widersprechen und den Service weiterhin zu nutzen, erklärt der Kunde darin seine Zustimmung zu den geänderten Teilnahmebedingungen, die nach Ablauf der sechswöchigen Widerspruchsfrist die alten Teilnahmebedingungen ablösen.