Besondere Nutzungsbedingungen für die Aral SuperCard (B2C) Tanken & Autopflege aus dem REWE-Gewinnspiel (1.-14. Juli 2026)
B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 16999 (B2M) ist Herausgeberin der Aral SuperCard (B2C) Automotive, einer anonymen und nicht-personalisierten Gutscheinkarte, die für den Erwerb von Kraftstoffen, Wäschen und anderen fahrzeugbezogenen Waren und Dienstleistungen an Aral Tankstellen in Deutschland eingesetzt werden kann (Karte).
1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen; kein E-Geld
(1.1) Die Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung und Einlösung der Karte (digital oder physisch) durch den jeweiligen Karteninhaber im Verhältnis zu B2M.
(1.2) Das auf der Karte gespeicherte Guthaben ist kein E-Geld. Die Karte unterliegt daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen für E-Geld-Produkte nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
2. Erwerb der Karte und Vertragsbeziehung zum Partner
(2.1) Karten können in physischer Form oder in digitaler Form von Weiterverkäufern der Karten (Partnern) bezogen werden. Partner sind nicht Mitglied der internationalen BP-Gruppe und stehen mit B2M in keiner gesellschaftsrechtlichen Verbindung. Partner handeln beim Verkauf an die Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Partner handeln nicht im Auftrag von B2M bei Abgabe der Karten an die Kunden.
(2.2) Die Bedingungen für die Nutzung der Karte, deren Lieferung an den Kunden und etwaige Widerrufsrechte richten sich ausschließlich nach der Vereinbarung zwischen dem Partner und dem Kunden (z.B. Teilnahmebedingungen beim Gewinnspiel). Die Verantwortung von B2M ist beschränkt auf die Nutzung und Einlösung der Karte durch den jeweiligen Karteninhaber.
3. Guthaben und Gültigkeit
(3.1) Karten sind nicht wiederaufladbar. Sie können einmalig mit einem Guthaben in Höhe von minimal 1,- Euro bis zu maximal 150,- Euro aufgeladen werden. Das Guthaben wird nicht verzinst.
(3.2) Die Karten sind gemäß Teilnahmebedingungen des Partners bis zum 31.12.2026 nutzbar.
4. Aktivierung der Karte
Digitale Karten werden bei Lieferung an den Partner durch B2M aktiviert, sodass der Karteninhaber die Karte unmittelbar einsetzen kann.5. Nutzung der Karte
(5.1) Karten können deutschlandweit an allen Akzeptanzstellen für den Erwerb von Kraftstoffen (Tanken), Fahrzeugwäschen (Waschen), Autopflege und Autozubehör sowie Motorenöl und Straßenkarten eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Einlösung der Karte in einer bestimmten Akzeptanzstelle oder bezüglich bestimmter Waren und Dienstleistungen besteht nicht.
(5.2) Je Zahlungsvorgang dürfen eine oder mehrere (bis zu 10) Aral SuperCard eingelöst werden. Eine Kombination mit anderen Gutscheinen oder E-Geld anderer Herausgeber ist nicht möglich. Übersteigt das auf der Karte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, verbleibt das restliche Guthaben auf der Karte. Unterschreitet das auf der Karte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, muss der Karteninhaber die Differenz mit einem anderen Zahlungsmittel (bar oder EC-/Kreditkarte) begleichen. Physische Karten mit verfügbarem Guthaben können beliebig oft verwendet werden. Digitale Karten können nur maximal 5-mal eingesetzt werden. Sollte die digitale Karte nach der 5. Nutzung noch ein Restguthaben aufweisen, kann über den Aral SuperCard Kundenservice service@aral-supercard.de kostenfrei eine neue digitale Karte in Höhe des Restguthabens angefordert werden.
6. Kein Rücktauch
Ein Rücktausch des Guthabens ist ausgeschlossen.7. Änderung der Nutzungsbedingungen
(7.1) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
(7.2) Die von B2M angebotenen Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
(7.3) Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
(a) das Änderungsangebot der B2M erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen
– aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
– durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder
– aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die B2M zuständigen Behörde (z. B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der B2M in Einklang zu bringen ist
und
(b) der Kunde das Änderungsangebot der B2M nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
(7.4) B2M wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
(7.5) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung bei
– Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
– bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet sind, oder
– bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
– bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der B2M verschieben würden.
(7.6) In diesen Fällen wird die B2M die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(7.7) Macht B2M von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die B2M den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
8. Kartensperre; Ausschluss von Ersatz
(8.1) Die Ausgabe der Karte erfolgt anonym. Karten können daher nicht vom Karteninhaber gesperrt werden.
(8.2) Karteninhaber können die Karte z.B. bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung sperren lassen, wenn die betroffene Karte online registriert ist. Dazu müssen die Karteninhaber Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung telefonisch unter +49 234 38 87 75 99 melden. Eine gesperrte Karte kann nicht mehr genutzt werden.
(8.3) B2M leistet keinen Ersatz im Fall des Verlusts oder Diebstahls der Karte.
(8.4) B2M ist berechtigt, die Karte zu sperren, wenn der Verdacht eines Betruges, eines Missbrauchs oder sonstige objektiv berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen oder B2M hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
9. Sorgfaltspflichten
(9.1) Karteninhaber sind verpflichtet, ihre Karte sicher zu verwahren und diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(9.2) Karteninhaber sind gehalten, ihre Karte wie Bargeld zu betrachten. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Karte ist die Haftung des Karteninhabers auf die Höhe des auf der Karte verfügbaren Guthabens beschränkt. B2M ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz verpflichtet, insbesondere nicht für Guthabenverluste infolge der nicht autorisierten Nutzung der Karte durch Dritte.
10. Haftung
(10.1) B2M übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Erwerb mittels Karte jederzeit bei allen Akzeptanzstellen und für alle Produktkategorien möglich ist.
(10.2) B2M haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch B2M, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Karteninhaber vertraut hat und vertrauen durfte. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sofern ausdrücklich Garantien übernommen wurden.
(10.3) Soweit die Haftung von B2M ausgeschlossen, beschränkt oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Beschwerden
Sollten Karteninhaber in irgendeiner Weise mit der Karte oder mit der Art und Weise der Servicegestaltung durch B2M unzufrieden sein, können sie sich jederzeit per Telefon unter +49 234 38 87 75 99 oder unter: www.aral-supercard.de/kontaktieren-sie-uns/ wenden. Jede Beschwerde wird zügig bearbeitet werden. Antworten von B2M können per E-Mail an die bei der Beschwerde angegebene E-Mail-Adresse erfolgen12. Datenschutz
B2M erhebt personenbezogene Daten des Karteninhabers, soweit dies für die Nutzung der Karte oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist. Alle Informationen über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen von B2M enthalten. Die Datenschutzbestimmungen sind abrufbar unter: www.aral-supercard.de/datenschutz/.13. Schlussbestimmungen
(13.1) Die Nutzung der Karte sowie diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Vertragssprache ist Deutsch.
(13.2) B2M kann kontaktiert werden unter +49 234 38 87 75 99 und www.aral-supercard.de/kontaktieren-sie-uns/.