Besondere AGB des REWE Abholservice an der Abholbox
(Stand 01.09.2020)
Wenn du unter rewe.de den dort angebotenen Service REWE Abholservice an der Abholbox der REWE Markt GmbH für den Markt in der Höninger Weg 185, 50969 Köln in Anspruch nimmst, gelten hierfür nur die folgenden AGB, die von den AGB für den regulären REWE Abholservice abweichen.
1. Gegenstand des Angebots REWE Abholservice an der Abholbox
1.1 Anbieter
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ist Anbieter des Services REWE Abholservice im REWE Markt die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln, Geschäftsführer: Peter Maly, Christoph Eltze, Dr. Daniela Büchel, Telerik Schischmanow (Amtsgericht Köln HRB 66773, Ust-IdNr. DE812706034) (nachfolgend „REWE“). Sitz der Gesellschaft ist Köln.
1.2 Angebot
Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung des Services REWE Abholservice an der Abholbox wie insbesondere in Ziffer 4 beschrieben. Im Rahmen von REWE Abholservice bietet REWE an, eine vom Kunden getroffene Auswahl von Waren zur Abholung durch den Kunden zusammenzustellen und in der Abholbox für den Kunden bereitzustellen. REWE lehnt die Zusammenstellungen ab, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
1.3 Kein Kaufvertrag im Rahmen der Online-Bestellung von REWE Abholservice
Durch Inanspruchnahme des Online-Services REWE Abholservice in der Abholbox kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und REWE zustande. Die Online-Übermittlung der Artikelauswahl durch den Kunden stellt also insbesondere kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern sie ist für den Kunden völlig unverbindlich und verpflichtet ihn nicht zum Kauf der ausgewählten Artikel. Der Kunde hat vielmehr bis zur Abholung und Bezahlung der Ware in dem von ihm ausgewählten REWE-Markt jederzeit die Möglichkeit, von einem Kauf der zusammengestellten Waren abzusehen. Ein Kaufvertrag mit dem Kunden kommt nur zustande, wenn der Kunde die in der Abholbox bereitgestellten Waren bezahlt und damit das von REWE gemachte Angebot über die in der Abholbox hinterlegten Waren annimmt. Erst dann kann der Kunde die Waren aus der Abholbox entnehmen.
1.4 Ersatzartikel/Fehlartikel
Es kann vorkommen, dass der vom Kunden gewünschte Artikel nicht im Markt erhältlich ist. In diesem Fall informiert REWE den Kunden vor der Abholung per Email und weist darauf hin, dass ein von ihm bestellter Artikel fehlt oder durch einen Ersatzartikel ersetzt wurde. Möchte der Kunde den Ersatzartikel nicht behalten, so kann er ihn an der Kasse des Marktes zurückgeben und bekommt den Kaufpreis des Artikels in bar ausgezahlt. Genauso kann der Kunde einen bestellten und gekauften Artikel unmittelbar nach der Entnahme aus der Abholbox im Markt gegen Bargeldrückgabe zurückgeben, wenn er ihm nicht zusagt, siehe Ziffer 3.1.
Ist ein Artikel der Bestellung gar nicht in der Abholbox bereitgestellt worden, reduziert sich der Gesamtkaufpreis, der an der Abholbox zu zahlen ist.
2. Registrierungserfordernis
Um im Rahmen von REWE Abholservice die Bestellung zu veranlassen, muss sich der Kunde auf der Webseite rewe.de registriert und für die jeweilige Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl eingeloggt haben. Es gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen für das REWE-Kundenkonto.
3. Änderungen; Stornierungen der Artikelauswahl
3.1 Änderungen
Änderungen der Zusammenstellung können solange durchgeführt werden, wie die Artikelauswahl noch nicht online übermittelt wurde. Vor Ort kann die Artikelauswahl nicht mehr geändert werden. Allerdings kann der Kunde Waren, die ihm nicht zusagen, im Markt zurückgeben und auch andere Waren dazukaufen. Hier verhält es sich wie bei ungewünschten Ersatzartikeln, siehe Ziffer 1.4.
3.2 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde ist frei darin, die Ware im Markt abzuholen oder nicht. Er kann REWE jederzeit über die Nichtabholung informieren und seine Bestellung damit kostenlos stornieren. Diese Mitteilung ist freiwillig, hilft REWE jedoch, Ressourcen besser zu planen.
3.3 Häufige Nichtabholung
Häufige Nichtabholungen führen zu unnötigen Zeit- und Kostenaufwänden bei REWE. Hat der Kunde bestellte Waren mindestens zweimal in Folge nicht abgeholt, behält REWE sich vor, den Kunden vor der Kommissionierung der Waren anzurufen. REWE wird den Kunden fragen, ob er beabsichtigt, die bestellte Ware abzuholen. Teilt der Kunde mit, die bestellte Ware nicht abholen zu können, wird REWE die Ware nicht kommissionieren. Holt der Kunde die Ware trotz Zusage nicht ab, behält REWE sich vor, den Kunden bei erneuter Bestellung erneut zu kontaktieren. Im Falle der Nichtabholung entstehen dem Kunden keine Kosten.
4. Leistungen von REWE
4.1 Bereitstellen der Waren zur Abholung in der Abholbox
REWE stellt die Artikelauswahl des Kunden in der Abholbox zur Abholung bereit. Zuvor sendet REWE dem Kunden eine Email zu, mit der dem Kunden die Artikelliste und der Zugangscode für die Abholbox übermittelt wird.
4.2 Bereitstellungs- und Abholzeiten; Reservierung von Abholterminen
Der Zugang zur Abholbox ist innerhalb der Öffnungszeiten des REWE-Marktes möglich. Die zur Abholung bereitgestellten Waren verbleiben innerhalb des gebuchten Zeitslots in der Abholbox. Ist der Zeitslot abgelaufen und eine Abholung nicht erfolgt, wird REWE das Fach der Abholbox wieder leeren. Sollte der nachfolgende Zeitslot nicht belegt sein, räumt REWE das Fach erst zu Beginn des nächsten belegten Zeitslots aus. Dies erfolgt spätestens am Ende des Tages.
4.3 Auswahl von loser Ware
Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.4 Auswahl von nicht kalibrierter Ware
Bei nicht kalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitest möglich entspricht. Nicht kalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.5 Haushaltsübliche Mengen
Bei Zusammenstellung der Artikelauswahl werden nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. REWE kann die bestellten Waren daher vor Abgabe eines Angebots auf Abschluss des Kaufvertrags auf ein haushaltsübliches Maß beschränken. Über eine etwaige Mengenbeschränkung wird REWE den Kunden entsprechend informieren.
5. Servicegebühr; Warenpreise
5.1 Servicegebühr
Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE ab der zweiten (2.) Inanspruchnahme von REWE Abholservice eine Servicegebühr in Höhe von zwei (2) Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Servicegebühr ist allerdings nur dann zu zahlen, wenn der Kunde wenigstens einen der von ihm ausgewählten Artikel auch tatsächlich kauft und nicht wieder im Markt zurückgibt; die Zahlung der Servicegebühr erfolgt dann im Rahmen der Bezahlung der Waren an der Abholbox. Wenn der Kunde sich entschließt, die von ihm ausgewählten Artikel nicht abzuholen oder wenn er aus anderen Gründen von einem Kauf aller ausgewählten Waren Abstand nimmt, muss er die Servicegebühr nicht entrichten.
5.2 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer
Die auf der Internetseite rewe.de im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Abholung in der Abholox gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde bei Bezahlung an der Abholbox schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung der Artikelauswahl auf der Internetseite rewe.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.3 auf die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³.
Sämtliche von REWE angegebene Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlung an der Abholbox
6.1 Zahlungsweise
Die Bezahlung an der Abholbox erfolgt mittels EC- oder Kreditkarte. REWE behält sich vor, die Registrierung des Kunden und damit den Zugang zum Online-Shop zu sperren, sofern es zu Zahlungsausfällen oder -verzögerungen kommt oder bei der Bestellung selbst mehrfach ein unsachgemäßes Vorgehen vorliegt.
6.2. Einlösung von Pfandbons und Gutscheinen
Die Einlösung von Einweg- oder Mehrweg-Pfandbons und Gutscheinen an der Abholbox ist nicht möglich.
7. Einbindung von PAYBACK in REWE Abholservice
7.1 Einsatz der PAYBACK Karte und von PAYBACK eCoupons sowie PAYBACK eGutscheinen
Sofern der Kunde Mitglied bei PAYBACK ist und er seine PAYBACK Karte auf seinem REWE-Online Konto hinterlegt hat, hat er die Möglichkeit, bei seinem Einkauf PAYBACK-Punkte zu sammeln. Gleichzeitig kann er PAYBACK eCoupons oder PAYBACK eGutscheine beim Bezahlvorgang einlösen. Weitere Einzelheiten sind unter www.rewe.de zu finden. Hierbei werden Daten erfasst und weitergegeben. Wir weisen sowohl auf unsere Datenschutzbestimmungen sowie auf die weitergehenden Datenschutzbestimmungen von PAYBACK hin.
Hinweis für Unternehmen
Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung der PAYBACK Punkte aus Käufen für Unternehmen des Kunden aufwands- und vorsteuermindernd zu berücksichtigen ist.
7.2 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz der PAYBACK eGutscheinen
Pro Einkauf kann nur ein PAYBACK eGutschein eingesetzt werden. Nach Abzug weiterer von REWE gewährter Rabatte, muss auch nach Abzug des PAYBACK eGutscheins ein positiver Rechnungsbetrag bestehen bleiben. Würde die Einlösung des PAYBACK eGutscheins zu einem negativen Betrag führen, ist der Gutschein nicht abzugsfähig. Der bereits aktivierte eGutschein behält jedoch seine Gültigkeit und kann beim nächsten Einkauf eingesetzt werden.
7.3 Aktivieren und Einlösen mehrerer eCoupons
Es besteht die Möglichkeit, mehrere PAYBACK eCoupons zu aktivieren. Die Auswahl der einzulösenden eCoupons kann der Kunde jedoch nicht beeinflussen. Es wird stets die für den Kunden am besten passende Kombination eingelöst.
Ist einer oder sind mehrere der vom Kunden bestellten Artikel nicht lieferbar, wird der PAYBACK eCoupon nicht eingelöst. Der eCoupon behält seine Gültigkeit.
Der Einsatz eines entsprechenden PAYBACK eCoupons ist nicht möglich, sofern der Kunde seine Vorbestellung im Markt bereits im Vorfeld schon storniert hat oder Waren bei der Abholung nicht annimmt, für die der eCoupon einen Rabatt oder eine mehrfache Bepunktung einräumt.
PAYBACK eCoupons haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die auf dem jeweiligen Coupon angegeben ist. Der entsprechende Coupon kann nur dann eingesetzt werden, wenn die Abholung der Waren, und damit die Fakturierung, bis zum angegebenen Tag der Gültigkeit erfolgt. Erfolgt die Bezahlung erst nach dem Gültigkeitsdatum, kann der Coupon nicht eingelöst werden.
8. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat. Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von REWE beruhen, haftet REWE unbeschränkt.
9.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet REWE unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
9.3 Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet REWE nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen
10. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
10.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des REWE Abholservice Services zwischen dem Kunden und REWE entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstandvereinbarung
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Köln) für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Von dieser Gerichtsstandsvereinbarung ausgenommen ist der gesetzliche Gerichtsstand des Mahnverfahrens.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam.
12. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.