4.1 Mindestbestellwert
Für Bestellung und Lieferung gilt ein Mindestbestellwert (ohne Pfand und Servicegebühren), der bei Beginn des Bestellvorgangs ausgewiesen wird. Die Höhe des Mindestbestellwerts bestimmt sich nach der Postleitzahl der angegebenen Lieferadresse.
4.2 Liefergebühr; Getränkekisten
Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE grundsätzlich für die Inanspruchnahme des REWE Lieferservice eine Liefergebühr, die im vom Kunden ausgewählten Lieferfenster angezeigt wird. Sollte der Bestellzeitpunkt des Kunden mit einer Aktion von REWE zusammenfallen, in der die Liefergebühr von REWE übernommen wird, so zeigt REWE dies dem Kunden vor Abschluss der Bestellung an. Die Liefergebühr ist allerdings nur dann zu zahlen, wenn der Kunde wenigstens einen der von ihm ausgewählten Artikel auch tatsächlich kauft; die Zahlung der Liefergebühr erfolgt dann im Rahmen der Bezahlung der Waren bei der Lieferung. Wenn der Kunde sich entschließt, die ihm gelieferten Artikel nicht zu erwerben, muss er die Liefergebühr nicht entrichten.
Die zu zahlende Liefergebühr (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) ist abhängig von dem gewählten Lieferfenster und dem Warenkorbwert. Der Warenkorbwert versteht sich als Warenverkaufswert inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (ohne Pfand, Getränkezuschlag und Liefergebühren). Ab einem Warenkorb von 80 € beträgt die Liefergebühr zwischen 2,90 Euro und 4,90 Euro. Ab einem Warenkorbwert von 120 € beträgt die Liefergebühr zwischen 0 Euro und 1,90 Euro. Die Höhe der jeweiligen Liefergebühr kann der Übersicht aktuell verfügbarer Lieferzeiten zum Zeitpunkt der Auswahl des Lieferfensters sowie in der Bestellübersicht entnommen werden. Die Lieferung von Getränken kann einen Getränkezuschlag auslösen. Für die ersten zwei Getränkekisten wird kein Getränkezuschlag erhoben. Ab der dritten (3) Getränkekiste wird ein Getränkezuschlag von einem Euro fünfzig (1,50) pro Getränkekiste berechnet, der aber nur zu zahlen ist, wenn der Kunde die Ware auch kauft. Bitte beachte folgende Bestimmungen für die grundsätzliche Berechnung der Getränkezuschläge:
Bier / Wasser / Softdrinks
1 Getränke-Sechserpackgebinde oder 6 einzelne Flaschen (0,75l, 1l, 1,25 l, 1,5l oder 2l) = 1 Getränkekiste;
4 Getränke-Sechserpackgebinde (0,5l oder 0,33l) = 1 Getränkekiste;
1 Getränke-Viererpackgebinde oder 4 einzelne Flaschen (0,75l, 1l, 1,25 l, 1,5l oder 2l) = 1 Getränkekiste;
4 Getränke-Viererpackgebinde (0,5l oder 0,33l) = 1 Getränkekiste;
1 Getränke-Fass (5l) = 1 Getränkekiste
Milch / Saft
12 einzelne Tetra Paks (0,75l,1l,1,5l oder 2l) = 1 Getränkekiste
Den Gebinden sind spezifische Sperrgutpunkte zugeordnet, die addiert eine Getränkekiste ergeben. Dies hat rein logistische Gründe, da der Platz in unseren Lieferfahrzeugen berechnet werden muss. Bestellt der Kunden nun Waren, denen keine vollen Sperrgutpunkte zugeordnet sind, so werden die Teilmengen systemseitig addiert und zu logistischen Einheiten einer zu liefernden Getränkekiste zusammengesetzt. Der insgesamt zu zahlende Getränkezuschlag wird während des Bestellabschlusses im Shop ausgewiesen.
4.4 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer; Bestelländerung
Die im REWE Online Shop im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Zusammenstellung und Lieferung im ausgewählten REWE Markt gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde an der von ihm angegebenen Lieferadresse schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung der Artikelauswahl im Online Shop unter www.rewe.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.6 die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder die Grundpreise in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³. Sämtliche von REWE angegebene Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung bis zur Verarbeitung zu ändern. Dieser Zeitpunkt kann je nach Auslastung variieren. Eine Änderung ist im REWE-Kundenkonto über den Button „Jetzt Bestellung ändern“ möglich. Ist die Bestellung bereits verarbeitet, ist eine Bestelländerung über den Button nicht mehr möglich. Ändert der Kunde Teile oder die gesamte Bestellung, hat dies Einfluss auf den Gesamtpreis der Bestellung. Bisherige Angebotspreise auch nicht von der Änderung betroffener Artikel können verfallen, sodass die neu ausgelöste Bestellung auch die aktuellen Artikelpreise einbezieht. Dementsprechend wird die bisherige Zahlungsreservierung gelöscht und nach der Bestelländerung neu vorgenommen. Über die Auswirkungen der Bestelländerung wird der Kunde vor dem Drücken des Buttons „Jetzt Bestellung ändern“ nochmal informiert.
4.5 Unterschriftsleistung
Wenn der Kunde sich bei Lieferung entschließt, die Ware zu erwerben, bestätigt er mit seiner Unterschrift beim Lieferanten den Kaufvertragsabschluss, die Richtigkeit der gelieferten Ware, der Pfandwerte von etwaig zurückgenommenem Leergut und der etwaig eingelösten Coupons/Vorteilskarten etc.