Besondere AGB des REWE Abholservice an der Abholstation
(Stand 09.11.2019)
Wenn du unter rewe.de den dort angebotenen Service REWE Abholservice der REWE Markt GmbH in Anspruch nimmst, kannst du auch verfügbare Abholstationen in der Nähe auswählen. Für die Abholung von Artikeln an der Abholstation gelten die folgenden AGB, die von den regulären AGB für den REWE Abholservice abweichen.
1.1 Anbieter
Anbieter des Services REWE Abholservice an der Abholstation ist die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln, Geschäftsführer: Peter Maly, Christoph Eltze, Dr. Daniela Büchel, Telerik Schischmanow (Amtsgericht Köln HRB 66773, Ust-IdNr. DE812706034) (nachfolgend „REWE“). Sitz der Gesellschaft ist Köln.
1.2 Angebot durch REWE
Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung des Services REWE Abholservice an der Abholstation wie insbesondere in Ziffer 4 beschrieben. Im Rahmen von REWE Abholservice bietet REWE an, eine vom Kunden getroffene Auswahl von Waren zur Abholung durch den Kunden zusammenzustellen und in der Abholstation für den Kunden bereitzustellen. REWE lehnt die Zusammenstellungen ab, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Nach erfolgter Zusammenstellung sendet REWE dem Kunden eine PIN, mit dem der Kunde die Fächer der Abholstation öffnen kann.
1.3 Kaufvertragsabschluss im Rahmen der Online-Bestellung von REWE Abholservice
Allein durch die Inanspruchnahme des Online-Services REWE Abholservice an der Abholstation kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und REWE zustande. Die Online-Übermittlung der Artikelauswahl durch den Kunden stellt also insbesondere kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern sie ist für den Kunden völlig unverbindlich und verpflichtet ihn nicht zum Kauf der ausgewählten Artikel. Der Kunde hat vielmehr bis zur Abholung der Ware an der von ihm ausgewählten Abholstation jederzeit die Möglichkeit, von einem Kauf der zusammengestellten Waren abzusehen. Erst das Einlegen der Waren in die Abholstation gilt als Angebot von REWE auf den Abschluss eines Kaufvertrags. Ein Kaufvertrag mit dem Kunden kommt nur zustande, wenn der Kunde die bereitgestellten Waren aus der Abholstation entnimmt und damit das von REWE gemachte Angebot über die in der Abholstation hinterlegten Waren annimmt. Lässt der Kunde Teile oder die gesamte Bestellung im Fach der Abholstation zurück, lehnt der Kunden den Abschluss des Kaufvertrags hierüber ab.
1.4 Ersatzartikel/Fehlartikel
Es kann vorkommen, dass der vom Kunden gewünschte Artikel nicht erhältlich ist. In diesem Fall informiert REWE den Kunden vor der Abholung per Email und weist darauf hin, dass ein bestellter Artikel fehlt oder durch einen Ersatzartikel ersetzt wurde. Möchte der Kunde den Ersatzartikel nicht behalten, so kann er ihn im Fach der Abholstation zurücklassen.
1.5 Bezahlung der entnommenen Artikel
Der Gesamtkaufpreis des Einkaufs wird erst nach Entnahme der Artikel aus dem Fach der Abholstationen ermittelt. Lässt der Kunde Artikel im Fach zurück, nimmt der Fahrer von REWE diese bei der nächsten Bestückung der Fächer wieder an sich und zieht sie von der Artikelbestellliste des Kunden ab. Die sodann erstellte finale Artikelbestellliste ist vom Kunden zu bezahlen. Die Bezahlungsvorgang richtet sich nach Ziffer 6.
Um im Rahmen von REWE Abholservice die Bestellung zu veranlassen, muss sich der Kunde auf der Webseite rewe.de registriert und für die jeweilige Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl eingeloggt haben. Es gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen für das REWE-Kundenkonto.
3.1 Änderungen
Änderungen der Zusammenstellung können solange durchgeführt werden, wie die Artikelauswahl noch nicht online übermittelt wurde. Vor Ort kann die Artikelauswahl nicht mehr geändert werden. Allerdings kann der Kunde Waren, die ihm nicht zusagen, im Fach der Abholstation zurücklassen.
3.2 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde ist frei darin, die Ware an der Abholstation abzuholen oder nicht. Er kann REWE jederzeit über die Nichtabholung informieren und seine Bestellung damit kostenlos stornieren. Diese Mitteilung ist freiwillig, hilft REWE jedoch, Ressourcen besser zu planen.
3.3 Häufige Nichtabholung
Häufige Nichtabholungen führen zu unnötigen Zeit- und Kostenaufwänden bei REWE. Hat der Kunde bestellte Waren mindestens zweimal in Folge nicht abgeholt, behält REWE sich vor, den Kunden vor der Kommissionierung der Waren anzurufen. REWE wird den Kunden fragen, ob er beabsichtigt, die bestellte Ware abzuholen. Teilt der Kunde mit, die bestellte Ware nicht abholen zu können, wird REWE die Ware nicht kommissionieren. Holt der Kunde die Ware trotz Zusage nicht ab, behält REWE sich vor, den Kunden bei erneuter Bestellung erneut zu kontaktieren. Im Falle der Nichtabholung entstehen dem Kunden keine Kosten.
4.1 Bereitstellen der Artikelauswahl in der Abholstation
REWE stellt die Artikelauswahl des Kunden in der Abholstation bereit. Zuvor sendet REWE dem Kunden eine Email zu, mit der dem Kunden die Artikelliste und der Zugangscode für die Abholstation übermittelt werden.
4.2 Bereitstellungs- und Abholzeiten; Reservierung von Abholterminen
Die zur Abholung bereitgestellten Waren verbleiben innerhalb des gebuchten Zeitslots in der Abholstation. Bei Nichtabholung nach Ablauf des Zeitslots wird REWE das Fach der Abholstation wieder leeren.
4.3 Auswahl von loser Ware
Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.4 Auswahl von nicht kalibrierter Ware
Bei nicht kalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitest möglich entspricht. Nicht kalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.5 Haushaltsübliche Mengen
Bei Zusammenstellung der Artikelauswahl werden nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. REWE kann die bestellten Waren daher vor Abgabe eines Angebots auf Abschluss des Kaufvertrags auf ein haushaltsübliches Maß beschränken. Über eine etwaige Mengenbeschränkung wird REWE den Kunden entsprechend informieren.
4.6 Rückgabe von Einweg- oder Mehrwegpfandflaschen
An der Abholstation ist keine Rückgabe von Einweg- und/oder Mehrwegleergut möglich.
5.1 Servicegebühr
Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE ab der zweiten (2.) Inanspruchnahme von REWE Abholservice an der Abholstation eine Servicegebühr in Höhe von zwei (2) Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Servicegebühr ist allerdings nur dann zu zahlen, wenn der Kunde wenigstens einen der von ihm ausgewählten Artikel auch tatsächlich kauft und nicht im Fach der Abholstation zurücklässt. Die Zahlung der Servicegebühr erfolgt dann im Rahmen der Gesamtabrechnung. Wenn der Kunde sich entschließt, die von ihm ausgewählten Artikel nicht abzuholen oder wenn er aus anderen Gründen von einem Kauf aller ausgewählten Waren Abstand nimmt, muss er die Servicegebühr nicht entrichten.
5.2 Mindestbestellwert
Bestellungen zur Abholung an der Abholstation sind nur ab einem Bestellwert von EUR 20,00 möglich.
5.3 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer
Die auf der Internetseite rewe.de im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Abholung in der Abholstation gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde bei Abholung an der Abholstation schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung der Artikelauswahl auf der Internetseite rewe.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.3 auf die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³.
Vor der Abholung wird der Kunde über die tatsächlich kommissionierten Artikel per E-Mail informiert. Bietet REWE dem Kunden einen Ersatzartikel an, wird gewährleistet, dass dem Kunden auch bei einem teureren Ersatzartikel derselbe Preis angeboten wird, wie der Preis des ersetzten Artikels. Sollte der Ersatzartikel günstiger sein, wird dem Kunden der günstigere Preis des Ersatzartikels angeboten. REWE wird dem Kunden den Preis für den Ersatzartikel in der Informations-Email anzeigen. In jedem Fall zahlt der Kunde bei Annahme des Ersatzartikels nicht mehr als er für den ersetzten Artikel bezahlt hätte. Für die Preisermittlung des Ersatzartikels maßgeblich ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Kommissionierung des Ersatzartikels im REWE Online Shop angezeigt wird.
Sämtliche von REWE angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.1 Zahlungsweise
Um den Bestellvorgang abzuschließen, wird der Kunde gebeten, eine Zahlungsweise auszuwählen. Es stehen dem Kunden die Bezahlarten SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Rechnung und PayPal zur Verfügung. Bei allen Bezahlarten erfolgt eine Belastung des Käufers erst nach Vertragsabschluss, also nach finaler Ermittlung der Gesamtsumme, vgl. Ziffer 1.5.
- Bei Zahlung per Lastschrifteinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware. Mit Auswahl der Zahlung per Lastschrifteinzug erteilst du uns ein SEPA Mandat, mit dem wir dazu berechtigt sind, den Rechnungsbetrag von deinem Konto einzuziehen. Wir behalten uns vor, zur Absicherung des Kreditrisikos eine Bonitätsprüfung, durchzuführen (siehe unten „Bonitätsprüfung“) und Gebühren für nicht genehmigte Rücklastschriften weiter zu belasten. Pro Rücklastschrift werden die Gebühren in Rechnung gestellt, die von der Bank für den fehlgeschlagenen Einzugsversuchs veranschlagt werden. Hinzukommen können Porto- und Versandkosten. Es steht dem Kunden jedoch frei, den Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei REWE zu erbringen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten.
- Beim Kauf auf Rechnung gelten neben dem Vorstehenden folgende Besonderheiten: Der Kaufpreis ist mit der Lieferung und Übergabe der Waren an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten fällig. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware. Alle notwendigen Informationen werden dem Kunden per Email an seine Email-Adresse übersandt. Sollte dem Kunden die Rechnung nicht per Email zugegangen sein, so kann er die Bankverbindung im Kundenservice unter folgender Telefonnummer +49 (0)221 - 1773 9777 oder per Email unter info@rewe-online.de erfragen. Wir behalten uns vor, zur Absicherung des Kreditrisikos eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, durchzuführen (siehe unten „Bonitätsprüfung“).
- Bei Zahlung per Kreditkarte akzeptieren wir die Kreditkarten American Express (Amex), VisaCard und MasterCard. Wir bedienen uns dabei der Services der Computop GmbH, Schwarzenbergstraße 4, 96050 Bamberg als Payment Service Provider. Die Abbuchung der Kaufpreissumme erfolgt erst nach Abschluss des Kaufvertrags.
- Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Abbuchung erst nach Abschluss des Kaufvertrags und wird über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, eingetragen im Handelsregister R.C.S. Luxembourg unter der Nummer B 118 349, abgewickelt. Bei der Zahlung via PayPal ermächtigt der Kunde REWE, die von ihm zu leistenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten eines von ihm zu benennenden PayPal-Kontos einzuziehen. Der Kunde bestätigt den automatischen Einzug (sog. Reference Transaktion) durch REWE bei PayPal, um den Service nutzen zu können. Durch die Bestätigung des automatischen Einzugs ist REWE berechtigt, Beträge in unterschiedlicher Höhe vom PayPal-Konto des Kunden abzubuchen. Die Höhe der Beträge variiert nach der Menge der jeweils gekauften Waren. Wir weisen darauf hin, dass nach den Nutzungsbedingungen von PayPal Kosten entstehen können, wenn sich der Kunde für den Zahlungsdienst von PayPal entscheidet. Die anfallenden Kosten werden dem Kunden bei der Auswahl der Zahlungsarten angezeigt.
Es ist nicht möglich, den offenen Rechnungsbetrag in Teilen oder in Gänze in einem REWE-Markt zu bezahlen.
Der Kunde erhält per E-Mail eine Rechnung über die gekauften Artikel. REWE behält sich vor, die Registrierung des Kunden und damit den Zugang zum Online-Shop insgesamt zu sperren, sofern es zu Zahlungsausfällen oder -verzögerungen kommt oder bei der Bestellung selbst mehrfach ein unsachgemäßes Vorgehen vorliegt. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns das Recht vor, die Auswahlmöglichkeit der Zahlungsarten einzuschränken. Rückzahlungen erfolgen auf dem gleichen Weg, wie wir die Zahlungen des Kunden erhalten haben.
6.2. Einlösung von Pfandbons und Gutscheinen
Die Einlösung von Einweg- oder Mehrweg-Pfandbons und Gutscheinen an der Abholstation ist nicht möglich.
7.1 Einsatz der PAYBACK Karte und von PAYBACK eCoupons sowie PAYBACK eGutscheinen
Sofern der Kunde Mitglied bei PAYBACK ist und die PAYBACK Karte auf dem REWE-Online Konto hinterlegt hat, hat der Kunde die Möglichkeit, bei seinem Einkauf PAYBACK-Punkte zu sammeln. Gleichzeitig kann der Kunde PAYBACK eCoupons oder PAYBACK eGutscheine beim Bezahlvorgang einlösen. Weitere Einzelheiten sind zu finden unter www.rewe.de. Hierbei werden Daten erfasst und weitergegeben. Wir weisen sowohl auf unsere Datenschutzbestimmungen sowie auf die weitergehenden Datenschutzbestimmungen von PAYBACK hin.
Hinweis für Unternehmen
Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung der PAYBACK Punkte aus Käufen für dein Unternehmen aufwands- und vorsteuermindernd zu berücksichtigen ist.
7.2 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz der PAYBACK eGutscheinen
Pro Einkauf kann nur ein PAYBACK eGutschein eingesetzt werden. Nach Abzug weiterer von REWE gewährter Rabatte, muss auch nach Abzug des PAYBACK eGutscheins ein positiver Rechnungsbetrag bestehen bleiben. Würde die Einlösung des PAYBACK eGutscheins zu einem negativen Betrag führen, ist der Gutschein nicht abzugsfähig. Der bereits aktivierte eGutschein behält jedoch seine Gültigkeit und kann beim nächsten Einkauf eingesetzt werden.
7.3 Aktivieren und Einlösen mehrerer eCoupons
Es besteht die Möglichkeit, mehrere PAYBACK eCoupons zu aktivieren. Die Auswahl der einzulösenden eCoupons kann der Kunde jedoch nicht beeinflussen. Es wird stets die für den Kunden am besten passende Kombination eingelöst.
Ist einer oder sind mehrere der vom Kunden bestellten Artikel nicht lieferbar, wird der PAYBACK eCoupon nicht eingelöst. Der eCoupon behält seine Gültigkeit.
Der Einsatz eines entsprechenden PAYBACK eCoupons ist nicht möglich, sofern der Kunde seine Vorbestellung zur Abholung an der Abholstation bereits im Vorfeld storniert hat oder Waren bei der Abholung nicht annimmt, für die der eCoupon einen Rabatt oder eine mehrfache Bepunktung einräumt.
PAYBACK eCoupons haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die auf dem jeweiligen Coupon angegeben ist. Der entsprechende Coupon kann nur dann eingesetzt werden, wenn die Abholung der Waren, und damit die Fakturierung, bis zum angegebenen Tag der Gültigkeit erfolgt. Erfolgt die Bezahlung erst nach dem Gültigkeitsdatum, kann der Coupon nicht eingelöst werden.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen deine personenbezogenen Daten, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung deiner personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat. Nähere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen zu finden.
9.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von REWE beruhen, haftet REWE unbeschränkt.
9.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet REWE unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
9.3 Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet REWE nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen.
10.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des REWE Abholservice Services zwischen dem Kunden und REWE entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstandvereinbarung
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Köln) für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Von dieser Gerichtsstandsvereinbarung ausgenommen ist der gesetzliche Gerichtsstand des Mahnverfahrens.
Hiermit informieren wir dich darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.