• rewe.de
  • Jobs bei REWE

AGB des REWE Abholservice

(Stand 18.10.2022)

Wenn du unter rewe.de den dort angebotenen Service REWE Abholservice der REWE Markt GmbH in Anspruch nimmst, gelten hierfür nur die folgenden AGB.

Solltest du auf rewe.de einen REWE-Kaufmann/eine REWE-Kauffrau mit der Erbringung des REWE-Abholservices beauftragen wollen, beachte bitte, dass die REWE Markt GmbH hier als Vermittlerin fungiert und für die Leistungserbringung die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils von dir ausgewählten REWE-Kaufleute Anwendung finden.

  • 1. Gegenstand des Angebots REWE Abholservice

    1.1 Anbieter

    Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ist Anbieter des Services REWE Abholservice die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln, Geschäftsführer: Peter Maly, Hilmar Hübers, Dr. Daniela Büchel, Telerik Schischmanow (Amtsgericht Köln HRB 66773, Ust-IdNr. DE812706034) (nachfolgend „REWE“). Sitz der Gesellschaft ist Köln.

    Dies gilt, wenn du nach Eingabe deiner Postleitzahl für die Erbringung des REWE-Abholservices einen Markt der REWE Markt GmbH ausgewählt hast.

    Sofern der von dir ausgewählte Markt von einem REWE-Kaufmann/einer REWE-Kauffrau betrieben wird, ist dieser Kaufmann bzw. diese Kauffrau Anbieter/in im Sinne des REWE Abholservice. Die REWE Markt GmbH fungiert hier insoweit als Vermittler und wird deine auf rewe.de getätigte Online-Artikelauswahl sowie alle weitergehenden Informationen, die für die Leistungserbringung im Rahmen des REWE Abholservices durch die REWE-Kaufleute erforderlich sind, entsprechend deines Auftrages übermitteln. Für diese Leistungserbringung finden die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils von dir ausgewählten REWE-Kaufleute Anwendung.

    1.2 Angebot

    Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung des Services REWE Abholservice wie insbesondere in Ziffer 4 beschrieben. Im Rahmen von REWE Abholservice bietet REWE an, eine vom Kunden getroffene Auswahl von Waren zur Abholung durch den Kunden in dem vom Kunden ausgewählten REWE Markt in einem Einkaufskorb zusammenzustellen. Soweit der Kunde möchte, kann er den Inhalt des Einkaufskorbs im ausgewählten Markt erwerben REWE lehnt die Zusammenstellungen ab, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Bitte beachte im Zusammenhang mit dem Kauf von Tabakwaren, dass die Abgabe von Tabakwaren im REWE Markt nur an Endverbraucher und in haushaltsüblichen Mengen erfolgt. Mit der Übermittlung des Auftrags an REWE, die ausgesuchten Waren im REWE Markt bereitzustellen erklärst du, dass du die Tabakwaren ausschließlich zum privaten Gebrauch/Verbrauch erwerben willst.

    1.3 Kein Kaufvertrag im Rahmen der Online-Bestellung von REWE Abholservice

    Durch Inanspruchnahme des Online-Services REWE Abholservice kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und REWE zustande. Die Online-Übermittlung der Artikelauswahl durch den Kunden stellt also insbesondere kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern sie ist für den Kunden völlig unverbindlich und verpflichtet ihn nicht zum Kauf der ausgewählten Artikel. Der Kunde hat vielmehr bis zur Abholung und Bezahlung der Ware in dem von ihm ausgewählten REWE-Markt jederzeit die Möglichkeit, von einem Kauf der zusammengestellten Waren abzusehen. Ein Kaufvertrag mit dem Kunden kommt nur zustande, wenn der Kunde in dem von ihm ausgewählten REWE Markt erscheint und vor Ort entscheidet, die von ihm ausgewählte Ware ganz oder teilweise erwerben zu wollen und wenn er die Ware sodann im Markt bezahlt.

  • 2. Registrierungserfordernis

    Um im Rahmen von REWE Abholservice die Bestellung zu veranlassen, muss sich der Kunde auf der Webseite rewe.de registriert und für die jeweilige Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl eingeloggt haben. Es gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen für das REWE-Kundenkonto.

  • 3. Änderung; Stornierung der Artikelauswahl

    3.1 Änderungen

    Änderungen der Zusammenstellung können solange durchgeführt werden, wie die Artikelauswahl noch nicht online übermittelt wurde. Zudem ist der Kunde frei darin, die Artikelauswahl vor Ort im Markt zu ändern.

    3.2 Stornierung durch den Kunden

    Der Kunde ist fei darin, die Ware im Markt abzuholen oder nicht. Er kann REWE jederzeit über die Nichtabholung informieren und seine Bestellung damit kostenlos stornieren. Diese Mitteilung ist freiwillig, hilft REWE jedoch, Ressourcen besser zu planen.

    3.3 Häufige Nichtabholung

    Häufige Nichtabholungen führen zu unnötigen Zeit- und Kostenaufwänden bei REWE. Hat der Kunde bestellte Waren mindestens zweimal in Folge nicht abgeholt, behält REWE sich vor, den Kunden vor der Kommissionierung der Waren anzurufen. REWE wird den Kunden fragen, ob er beabsichtigt, die bestellte Ware abzuholen. Teilt der Kunde mit, die bestellte Ware nicht abholen zu können, wird REWE die Ware nicht kommissionieren. Holt der Kunde die Ware trotz Zusage nicht ab, behält REWE sich vor, den Kunden bei erneuter Bestellung erneut zu kontaktieren. Im Falle der Nichtabholung entstehen dem Kunden keine Kosten.

  • 4. Leistungen von REWE

    4.1 Bereitstellen des Einkaufskorbs zur Abholung,

    REWE stellt in dem vom Kunden ausgewählten REWE Markt nach der Artikelauswahl des Kunden einen Einkaufskorb am Abholschalter zur Abholung bereit.

    4.2 Bereitstellungs- und Abholzeiten; Reservierung von Abholterminen

    Die Bereitstellung erfolgt in dem vom Kunden ausgewählten Abholzeitraum zu den Öffnungszeiten des ausgewählten REWE-Marktes. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird REWE den Einkaufskorb für den Kunden bis zur Schließung der Abholstation am Folgetag lagern. Ist der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag oder der REWE-Markt aus einem anderen Grund geschlossen, wird REWE den Einkaufskorb für den Kunden bis zur Schließung der Abholstation am vorgesehenen Tag der Abholung lagern.

    REWE bietet die zeitlich befristete Reservierung von bestimmten Abholterminen an. Hierzu werden auf Basis der Auswertung der Bestellungen der Vergangenheit und der Prognosen für die zu erwartenden Bestellungen unterschiedliche Abholtermine ermittelt. Die angebotenen Abholtermine können sich daher im Laufe der Zeit ändern. Es besteht kein Anspruch zur dauerhaften Verfügbarkeit bestimmter Abholtermine.

    4.3 Verfügbarkeitsvorbehalt; Alternativartikel

    REWE stellt den Einkaufskorb nach der Artikelauswahl des Kunden zusammen, soweit die vom Kunden genannten Waren im Abholzeitraum im ausgewählten REWE-Markt verfügbar sind. REWE wird dem Kunden Alternativartikel vorschlagen, sollte eine Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sein.

    4.4 Auswahl von loser Ware

    Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.

    4.5 Auswahl von nicht kalibrierter Ware

    Bei nicht kalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitest möglich entspricht. Nicht kalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.

    4.6 Haushaltsübliche Mengen

    Bei Zusammenstellung der Einkaufskörbe werden nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. REWE kann die bestellten Waren daher auf ein haushaltsübliches Maß beschränken. Über eine etwaige Mengenbeschränkung wird REWE den Kunden entsprechend informieren.

  • 5. Servicegebühr; Warenpreise

    5.1 Servicegebühr

    Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE ab der zweiten (2.) Inanspruchnahme von REWE Abholservice eine Servicegebühr in Höhe von zwei (2) Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Servicegebühr ist allerdings nur dann zu zahlen, wenn der Kunde wenigstens einen der von ihm ausgewählten Artikel auch tatsächlich kauft; die Zahlung der Servicegebühr erfolgt dann im Rahmen der Bezahlung der Waren im REWE Markt. Wenn der Kunde sich entschließt, die von ihm ausgewählten Artikel nicht abzuholen oder wenn er aus anderen Gründen von einem Kauf aller ausgewählten Waren Abstand nimmt, muss er die Servicegebühr nicht entrichten.

    5.2 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer

    Die auf der Internetseite rewe.de im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Abholung im ausgewählten REWE Markt gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde im ausgewählten REWE Markt schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung der Artikelauswahl auf der Internetseite rewe.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.4 auf die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³.

    Sämtliche von REWE angegebene Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • 6. Zahlungsweise und Abwicklung im ausgewählten REWE-Markt

    6.1 Zahlungsweise

    Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung wählen, ob er den Kaufpreis direkt im ausgewählten REWE Markt oder auf dem Wege der Onlinezahlung per Kreditkarte oder Paypal zahlt. Die Bezahlung der Waren (ggf. einschließlich Pfand) erfolgen nach Abholung der Waren und Abrechnung etwaiger Pfandrückgaben, Gutscheine etc.

    Sofern der Kunde von der Möglichkeit der Onlinezahlung Gebrauch macht gilt Folgendes:

    • Bei Zahlung per Kreditkarte akzeptieren wir die Kreditkarten VisaCard und MasterCard. Wir bedienen uns dabei der Services der Computop GmbH, Schwarzenbergstraße 4, 96050 Bamberg als Payment Service Provider. Die Abbuchung der Kaufpreissumme erfolgt erst nach Abholung der Bestellung.
    • Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Abbuchung in der Regel am gleichen Tag und wird über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, eingetragen im Handelsregister R.C.S. Luxembourg unter der Nummer B 118 349, abgewickelt. Bei der Zahlung via PayPal ermächtigst du REWE, die von dir zu leistenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten eines von dir zu benennenden PayPal-Kontos einzuziehen. Du musst den automatischen Einzug (sog. Reference Transaktion) durch REWE bei PayPal bestätigen, um den Service nutzen zu können. Durch die Bestätigung des automatischen Einzugs ist REWE berechtigt, Beträge in unterschiedlicher Höhe von deinem PayPal-Konto abzubuchen. Die Höhe der Beträge variiert nach der Menge der jeweils gekauften Waren. Wir weisen dich darauf hin, dass dir nach den Nutzungsbedingungen von PayPal Kosten entstehen können, wenn du dich für den Zahlungsdienst von PayPal entscheidest. Die anfallenden Kosten werden dir bei der Auswahl der Zahlungsarten angezeigt. Du kannst den automatischen Einzug jederzeit in deinem REWE Kundenkonto widerrufen. Solltest Du Paypal zukünftig wieder als Zahlungsmethode verwenden wollen, erfolgt wiederum die Abfrage im Kundenkonto, ob Du mit der Händlerabbuchung einverstanden bist. Wenn der automatische Einzug aktiviert bleibt, wird keine weitere Abfrage angezeigt.
    • Im Falle der Onlinezahlung mit Kreditkarte bzw. Paypal wird der Warenkorbwert der Bestellung zuzüglich eines Sicherheitszuschlags auf dem jeweiligen Zahlungsmittel des Kunden nach Abschluss der Bestellung vorautorisiert. Die Abbuchung der Zahlung erfolgt jedoch erst mit Abschluss des Kaufvertrages in Höhe des endgültigen Kaufpreises, der dem Wert des Warenkorbs entspricht, den der Kunde bei der Abholung durch Annahme der Ware tatsächlich erwirbt (vgl. Ziffer 1.3). Der Kunde wird vor Bestellabschluss auf die Vorautorisierung sowie die Höhe des Sicherheitszuschlags hingewiesen.
    • Nach Abholung der Ware erhält der Kunde per E-Mail eine Abschlussrechnung über die gekauften Artikel, auf der auch das zurückgegebene Leergut (ggf. auch Boxenpfand) und gegebenenfalls Informationen über die Verwertbarkeit von durch den Kunden bei der Bestellung eingesetzter Coupons (vgl. Ziffer 7) aufgeführt sind.

    Die Zahlung des Kaufpreises im ausgewählten REWE Markt richtet sich nach den dort bestehenden Zahlungsmöglichkeiten. In sämtlichen REWE Märkten ist die Zahlung mit Bargeld und mit EC-Karte möglich, in vielen REWE Märkten besteht darüber hinaus ebenfalls die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte. Der Kunde hat sich eigenständig über die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte zu informieren. 

    REWE behält sich vor, die Registrierung des Kunden und damit den Zugang zum Online-Shop zu sperren, sofern es zu Zahlungsausfällen oder -verzögerungen kommt oder bei der Bestellung selbst mehrfach ein unsachgemäßes Vorgehen vorliegt.

    6.2 Einlösung von Pfandbons und Gutscheinen

    Die Einlösung von Einweg- oder Mehrweg-Pfandbons und Gutscheinen ist grundsätzlich möglich und richtet sich nach den im ausgewählten REWE Markt geltenden Bestimmungen. Im Zusammenhang mit REWE Abholservice bestehen diesbezüglich keinerlei Besonderheiten. Bitte beachte aber, dass der REWE Abholservice-Markt nur Pfandbons einlösen kann, die er zuvor selbst erstellt hat.

    6.3 Bereitstellung von Transportkisten gegen Pfand

    In dem ausgewählten REWE Markt werden dem Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit gegen ein Pfand in Höhe von jeweils acht (8) Euro Transportkisten zur Mitnahme der zusammengestellten Waren zur Verfügung gestellt. Eine Rückzahlung des Pfandbetrags findet nur bei Rückgabe der unbeschädigten Transportkiste innerhalb von achtzehn (18) Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitnahme statt.

  • 7. Einbindung von PAYBACK in REWE Abholservice

    7.1 Einsatz der PAYBACK Karte und von PAYBACK eCoupons/Papier-Coupons sowie PAYBACK eGutscheinen

    Sofern du Mitglied bei PAYBACK bist und du deine PAYBACK Karte auf deinem REWE-Online Konto hinterlegt hast, hast du die Möglichkeit, bei deinem Einkauf PAYBACK-Punkte zu sammeln. Gleichzeitig kannst du eCoupons, Papier-Coupons oder eGutscheine beim Bezahlvorgang einlösen. Weitere Einzelheiten findest du unter www.rewe.de. Hierbei werden Daten erfasst und weitergegeben. Wir weisen sowohl auf unsere Datenschutzbestimmungen sowie auf die weitergehenden Datenschutzbestimmungen von PAYBACK hin.

    Hinweis für Unternehmen

    Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung der PAYBACK Punkte aus Käufen für dein Unternehmen aufwands- und vorsteuermindernd zu berücksichtigen ist.

    7.2 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz der PAYBACK eGutscheinen

    Pro Einkauf kann nur ein PAYBACK eGutschein eingesetzt werden. Nach Abzug weiterer von REWE gewährter Rabatte, muss auch nach Abzug des PAYBACK eGutscheins ein positiver Rechnungsbetrag bestehen bleiben. Würde die Einlösung des PAYBACK eGutscheins zu einem negativen Betrag führen, ist der Gutschein nicht abzugsfähig. Der bereits aktivierte eGutschein behält jedoch seine Gültigkeit und kann beim nächsten Einkauf eingesetzt werden.

    7.3 Aktivieren und Einlösen mehrerer eCoupons oder Papier-Coupons

    Es besteht die Möglichkeit, mehrere PAYBACK eCoupons zu aktivieren. Die Auswahl der einzulösenden eCoupons kann der Kunde jedoch nicht beeinflussen. Es wird stets die für den Kunden am besten passende Kombination eingelöst.

    Ist einer oder sind mehrere der vom Kunden bestellten Artikel nicht lieferbar, wird der PAYBACK eCoupon oder PAYBACK Papiercoupon nicht eingelöst. Der eCoupon oder Papiercoupon behält seine Gültigkeit.

    Der Einsatz eines entsprechenden PAYBACK eCoupons oder PAYBACK Papier-Coupons ist nicht möglich, sofern der Kunde seine Vorbestellung im Markt bereits im Vorfeld schon storniert hat oder dem eCoupon oder dem Papier-Coupon entsprechende Waren nicht abnimmt.

    PAYBACK eCoupons und PAYBACK Papier-Coupons haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die auf dem jeweiligen Coupon angegeben ist. Der entsprechende Coupon kann nur dann eingesetzt werden, wenn die Abholung der Waren, und damit die Fakturierung, bis zum angegebenen Tag der Gültigkeit erfolgt. Erfolgt die Bezahlung erst nach dem Gültigkeitsdatum, kann der Coupon nicht eingelöst werden.

  • 8. Verwendung von REWE Coupons über die REWE App

    8.1 Benutzt du bei deinem Einkauf über den REWE Abholservice die REWE App, hast du die Möglichkeit, in der App angezeigt REWE Coupons zu aktivieren und die Vorteile der REWE Coupons zu nutzen. Die Nutzungsmöglichkeit der REWE Coupons steht in keinem Zusammenhang mit der Teilnahme am Payback Programm.

    8.2 Weitere Hinweise zur Nutzung der REWE Coupons findest du hier oder wenn du die REWE App öffnest unter „REWE Coupons – Wie funktionieren Coupons bei REWE“ sowie in den Einlösehinweisen des jeweiligen Coupons.

  • 9. Datenschutz

    Wir erheben, verarbeiten und nutzen deine personenbezogenen Daten, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung deiner personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder du eingewilligt hast. Nähere Informationen findest du in unseren Datenschutzhinweisen.

  • 10. Haftungsbeschränkung

    10.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von REWE beruhen, haftet REWE unbeschränkt.

    10.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet REWE unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

    10.3 Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet REWE nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

    10.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen.

  • 11. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

    11.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts

    Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des REWE Abholservice Services zwischen dem Kunden und REWE entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    11.2 Gerichtsstandvereinbarung

    Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Köln) für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Von dieser Gerichtsstandsvereinbarung ausgenommen ist der gesetzliche Gerichtsstand des Mahnverfahrens.

  • 12. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam.

  • 13. Verbraucherschlichtung

    Hiermit informieren wir dich darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.