4.1 Bereitstellen des Einkaufskorbs zur Abholung,
REWE stellt in dem vom Kunden ausgewählten REWE Markt nach der Artikelauswahl des Kunden einen Einkaufskorb am Abholschalter zur Abholung bereit.
4.2 Bereitstellungs- und Abholzeiten; Reservierung von Abholterminen
Die Bereitstellung erfolgt in dem vom Kunden ausgewählten Abholzeitraum zu den Öffnungszeiten des ausgewählten REWE-Marktes. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird REWE den Einkaufskorb für den Kunden bis zur Schließung der Abholstation am Folgetag lagern. Ist der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag oder der REWE-Markt aus einem anderen Grund geschlossen, wird REWE den Einkaufskorb für den Kunden bis zur Schließung der Abholstation am vorgesehenen Tag der Abholung lagern.
REWE bietet die zeitlich befristete Reservierung von bestimmten Abholterminen an. Hierzu werden auf Basis der Auswertung der Bestellungen der Vergangenheit und der Prognosen für die zu erwartenden Bestellungen unterschiedliche Abholtermine ermittelt. Die angebotenen Abholtermine können sich daher im Laufe der Zeit ändern. Es besteht kein Anspruch zur dauerhaften Verfügbarkeit bestimmter Abholtermine.
4.3 Verfügbarkeitsvorbehalt; Alternativartikel
REWE stellt den Einkaufskorb nach der Artikelauswahl des Kunden zusammen, soweit die vom Kunden genannten Waren im Abholzeitraum im ausgewählten REWE-Markt verfügbar sind. REWE wird dem Kunden Alternativartikel vorschlagen, sollte eine Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sein.
4.4 Auswahl von loser Ware
Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.5 Auswahl von nicht kalibrierter Ware
Bei nicht kalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitest möglich entspricht. Nicht kalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.
4.6 Haushaltsübliche Mengen
Bei Zusammenstellung der Einkaufskörbe werden nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. REWE kann die bestellten Waren daher auf ein haushaltsübliches Maß beschränken. Über eine etwaige Mengenbeschränkung wird REWE den Kunden entsprechend informieren.